Neue Vorgaben für die Verbrauchserfassung und Abrechnung von Wärme und Kälte (Webinar)


Termin Details


Am 25.06.21 und somit am letzten Termin vor der Sommerpause stand die neue Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte – kurz: FFVAV – auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Bundesregierung setzt damit die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht um, die umfangreiche Vorgaben für die Verbrauchserfassung, die regelmäßige Übermittlung von Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen sowie den Inhalt von Abrechnungen von Wärme und Kälte vorsehen. Der Bundesrat hat der FFVAV jedoch nur unter Auflagen zugestimmt: zum einen hat er zahlreiche zusätzliche Vorgaben für die Verbrauchserfassung in seinen Auflagen vorgesehen, insbesondere aber auch durchaus weitreichende Änderungen an der AVBFernwärmeV gefordert. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie die FFVAV mit den vom Bundesrat geforderten Auflagen annimmt und die FFVAV somit zeitnah mit Veröffentlichung in Kraft treten kann. Entscheidet sich die Bundesregierung gegen die Annahme der Auflagen muss sie eine geänderte Fassung der FFVAV erneut dem Bundesrat zur Zustimmung zuleiten. Dann könnte die FFVAV frühestens im September und somit nach der Sommerpause in Kraft treten.
Da bereits ab Inkrafttreten der Verordnung wesentliche Änderungen bei der Verbrauchserfassung (neue Zähler müssen fernablesbar sein) und bei der Abrechnung zu beachten sind, sollten sich alle Wärmeversorger umgehend mit den neuen Vorgaben und deren Umsetzung im Unternehmen beschäftigen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

31.08.2021/Webinar und
09.09.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Waske gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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