Das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) – kurz und knapp (Webinar)


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Mit dem Osterpaket hat der Gesetzgeber kurz vor der Sommerpause zahlreiche energiewirtschaftsrechtliche Änderungen beschlossen. Darunter auch das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)“, welches im Regierungsentwurf noch den Namen „Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)“ trug und bereits Gegenstand unserer Webinarreihe im Frühling war. Mit dem neuen EnFG erhalten die Netzumlagen, konkret KWKG-Umlage und Offshore-Netz-Umlage, eine neue, vereinheitlichte Rechtsgrundlage. Nachdem der Regierungsentwurf zum EnUG ebenfalls Regelungen für ein mögliches „Wiederaufleben“ der EEG-Umlage vorgesehen hatte, wurde mit dem EnFG nun auch diese „Schatten-EEG-Umlage“ vollständig abgeschafft. Mit der Umstellung auf eine haushaltsbasierte Förderung der EEG-Anlagen erfolgen Anpassungen im EEG-Belastungsausgleich, die ebenfalls im EnFG geregelt werden.

In unserem Kurzwebinar „Das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) – kurz und knapp“ stellen wir Ihnen das am 1.1.2023 in Kraft tretende EnFG vor und bereiten Sie auf das künftige System der Energie-Umlagen vor. Einführend geben wir einen Überblick über alle ab 2023 geltenden Umlagen sowie die entsprechenden Zuständigkeiten und Pflichten im Belastungsausgleich von ÜNB, VNB und Netznutzern mit besonderem Augenmerk auf Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Wälzung nach dem KWKG. Außerdem gehen wir auf die teils bereits bestehenden und teils neuen Privilegierungen ein, darunter für bidirektional betriebene Stromspeicher und Elektro-Ladesäulen sowie elektrisch betriebene Wärmepumpen. Auch die neue Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) für stromkostenintensive Unternehmen, Schienenbahnen, E-Busse und Landstrom wird im Überblick dargestellt. Klären wollen wir außerdem, was beim Thema Messen und Schätzen von Strommengen noch zu tun bleibt.

Schließlich möchten wir noch einen Blick auf das laufende Jahr 2022 und die Zukunft der EEG-Umlage werfen, die nach dem „EEG-Entlastungsgesetz“ bereits seit dem 1.07.2022 auf 0 ct/kWh abgesenkt wurde. Ab 2023 ist eine Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos und eine vollständige Abschaffung der EEG-Umlage vorgesehen. Die sich hieraus ergebenden Besonderheiten bei der Abrechnung für 2022, u. a. bei der Anwendung der sog. claw-back-Regelung für die Eigenversorgung mit KWK-Neuanlagen, sollen hierbei ebenso beleuchtet werden wie die vorgesehenen Übergangsregelungen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

16.09.2022/Webinar und
26.09.2022/Ort.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Lejla Sarajlic gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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