BGH: Keine zivilrechtliche Überprüfung von regulierten Netzentgelten

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Kann ein Netznutzer Netzentgelte zurückverlangen, die zuvor von der Regulierungsbehörde geprüft und genehmigt wurden? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals in seinem Urteil vom 15.5.2012 (Az. EnZR 105/10) zu beschäftigen. Wie schon die beiden Vorinstanzen OLG Naumburg und LG Magdeburg (Az. 36 O 246/09)  hat das oberste deutsche Zivilgericht den individuellen Anspruch eines Netznutzers verneint.

Die Klägerin hatte in der Vergangenheit zahlreiche Rückforderungsverfahren angestrengt und für den Zeitraum vor der Regulierung der Netzentgelte auch einige positive Urteile erstreiten können. Hintergrund war die Rüge der Unbilligkeit der Netzentgelte nach § 315 BGB. Bereits in Bezug auf den sog. Mehrerlöszeitraum hatte der BGH im vergangenen Jahr aber endgültig klar gemacht, dass ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung nicht besteht. Die jetzige Entscheidung setzt diesen Weg konsequent fort.

Die Urteilsgründe des BGH sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Schon jetzt kann man allerdings sagen, dass dieses Urteil eine erhebliche Tragweite für laufende und künftige Rückforderungsbegehren haben wird.

Ansprechpartner: Stefan Wollschläger

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