Verzicht auf Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung muss im ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden

(c) BBH
(c) BBH

Wird ein Grundstück verkauft, wird im Normalfall keine Umsatzsteuer fällig. Der Verkäufer kann aber darauf verzichten, wenn dies in Hinblick auf seinen Vorsteuerabzug vorteilhaft ist. Wann muss dieser Verzicht stattfinden? Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil (Az. XI R 40/13) gefällt, das die Grenzen für einen solchen Verzicht relativ eng zieht.

Nach dem Urteil des BFH kann der Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung wirksam nur und ausschließlich in dem erstmaligen notariell beurkundeten Kaufvertrag erklärt werden, der der Grundstückslieferung zugrunde liegt. Ein späterer Verzicht in einer gesonderten Vereinbarung, die den Kaufvertrag abändert und ergänzt und erneut notariell beurkundet wird, ist unwirksam.

Die Option zur Umsatzsteuerpflicht kann sinnvoll sein, wenn andernfalls in Anspruch genommene Vorsteuerbeträge an das Finanzamt (anteilig) zurückgezahlt werden müssen. Für den Fall sollte im zeitlich ersten Vertrag, in dem sich der Grundstückseigentümer zum Verkauf des Grundstücks verpflichtet, bedingungslos auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichtet werden.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...