BFH: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung erstreckt sich auch auf Zinsforderung

(c) BBH
(c) BBH

Wenn ein Darlehen nicht mehr werthaltig ist, muss die Forderung auf Rückzahlung in der Bilanz entsprechend abgeschrieben werden. Das kann, wenn der Schuldner ein Gesellschafter des Unternehmens oder eine diesem nahestehende Person ist, darauf hinauslaufen, dass diese Teilwertabschreibung als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist. Doch was passiert dann mit der Zinsforderung?


Mit dieser Konstellation hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich zu befassen (BFH-Urteil vom 11.11.2015, I R 5/14). Sein Fazit: die Forderung auf Rückzahlung eines Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen dazu sind getrennt voneinander zu bilanzieren.

Wenn also eine Wertberichtigung der Darlehensforderung als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt wird, führt dies somit nicht zwangsläufig dazu, dass die Zinsforderung nicht zu bilanzieren ist. Auch der Zinsanspruch ist zu aktivieren, dann ebenfalls abzuschreiben mit der Folge, dass sich auch hier eine verdeckte Gewinnausschüttung ergibt.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...