Anwendungsregeln des VDE zur Schnittstelle Übertragungs- und Verteilernetze: Konsultation hat begonnen

(c) BBH

Die Europäischen Kommission hat Ende August ihren Netzkodex zum Betrieb von Übertragungsnetzen (Verordnung (EU) 2017/1485) veröffentlicht. Bundesnetzagentur (BNetzA), Übertragungsnetzbetreiber, Ministerien und VDE arbeiten derzeit mit Hochdruck an seiner Umsetzung. Dies wirkt sich auch auf die Verteilernetzbetreiber aus, denn der Netzkodex beschäftigt sich auch mit dem Betrieb der Netze im Normalzustand. Spürbar werden die Netzkodizes insbesondere durch die zahlreichen Anpassungen und Neuveröffentlichungen von Anwendungsregeln des VDE.

Derzeit steht ein Entwurf der VDE-AR-N 4141-1 mit „Technischen Regeln für den Betrieb und die Planung von Netzbetreibern – Teil 1: Schnittstelle Übertragungs- und Verteilernetze“ bis zum 25.10.2017 zur Konsultation bereit. Diese VDE-Anwendungsregel befasst sich mit der Schnittstelle zwischen Übertragungs– und Verteilernetzen, also zunächst nur mit Verteilernetzbetreibern, deren Netze unmittelbar an das Übertragungsnetz angeschlossen sind. Es ist gleichwohl erkennbar, dass einzelne Pflichten auch Auswirkungen für nachgelagerte Netzbetreiber haben könnten (bspw. die Informationspflichten auf S. 22, 30).

Geplant ist weiterhin eine VDE-AR-N 4141-2, die sich mit der nachgelagerten Schnittstelle zwischen Verteilernetzbetreibern beschäftigt. Hier ist bisher noch kein Entwurf zur Konsultation veröffentlicht. Es ist allerdings zu erwarten, dass die VDE-AR-N 4141-2 Regelungen aus der VDE-AR-N 4141-1 übernehmen dürfte, die übertragbar sind. Das könnte etwa für die unter Ziffer 5.2 der VDE-AR-N 4141-1 eingeführten Priorisierung von Abschaltmaßnahmen gelten.

Ebenfalls im Gespräch ist beim VDE, den FNN-Leitfaden zur automatischen Frequenzentlastung in eine VDE-Anwendungsregel zu übertragen. Auch hierzu gibt es bisher noch keine veröffentlichte Konsultationsfassung.

Ansprechpartner: Dr. Thies Hartmann/Dr. Michael Weise

Share
Weiterlesen

22 Januar

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz: Entlastung oder Verschlimmbesserung?

Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten. Dafür hat er das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet, das zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist und insgesamt 72 Gesetze und Verordnungen ändert. Dies betrifft unter anderem das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz,...

45. BImSchG. grüne Blätter Pflanzen Sonnenlicht

21 Januar

45. BImSchV: Neues Jahr – und (leider auch) neue Pflichten für Anlagenbetreiber

Betreiber von Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie) unterfallen, werden künftig verpflichtet, ein Umweltmanagementsystem einzuführen und zu betreiben. Die Betreiber sind mit diversen Fragen zur Umsetzung und neuem bürokratischen Aufwand für die potenziell betroffenen ca. 13.000 Industrieanlagen konfrontiert: Es müssen künftig...