Automatische Letztmaßnahmen: Ankündigung UFLA Monitoring im Jahr 2020

© BBH

Im Herbst vergangenen Jahres hat der VDE eine neue Anwendungsregel „Automatische Letztmaßnahmen zur Vermeidung von Systemzusammenbrüchen“ (VDE-AR-N 4142) veröffentlicht. Daraus ergeben sich insbesondere Einzelheiten des umfassenden Monitoring, die betroffene Netzbetreiber beachten sollten.

Worum geht es?

Zukünftig ersetzt ein Abwurfkonzept mit 10 Frequenzstufen (sog. unterfrequenzabhängiges Lastabwurfkonzept – UFLA) den sogenannten 5-Stufenplan für die automatische Frequenzentlastung (AFE), hinzu kommen neue automatische Maßnahmen zur Vermeidung eines Netzspannungszusammenbruchs.

Das betrifft Netzbetreiber, die HS-/MS-Trafos betreiben, gegebenenfalls auch Netzbetreiber, die ihre Versorgungseinrichtungen ab den MS-Abgängen betreiben.

Das neue Abwurfkonzept ist bis spätestens 18.12.2022 umzusetzen. Bis dahin müssen betroffene Netzbetreiber auch entscheiden, ob sie das Abwurfkonzept in ihrem Netz umsetzen können oder ein Gruppenabwurfkonzept mit dem vorgelagerten Netzbetreiber anstreben. Zur Vorbereitung des neuen Abwurfkonzepts haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein Monitoring schon für den Zeitraum 2020 angekündigt.

Alle am UFLA-Konzept beteiligten Netzbetreiber sind dazu aufgerufen, Informationen weiterzugeben. Die ÜNB sind nach dem europäischen Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes (NC ER) verpflichtet, einen System­schutzplan aufzustellen, der für kritische Notsituationen geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit enthält. National umgesetzt wurde der NC ER u.a. durch die VDE-AR 4142.

Zur Erinnerung: Automatische Letztmaßnahmen kommen erst zum Einsatz, wenn manuelle Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um Gefährdungen der Systemsicherheit abzuwenden. Bisher gilt der sog. 5-Stufen-Plan zur AFE, der in der Regel an den HS/MS-Trafos umgesetzt wird. Die VDE-AR 4142 passt das Konzept an die technische Weiterentwicklung an, sowohl wegen der präziseren Reaktion der Systeme bei hinterlegten Frequenzrelais als auch wegen der weiter zunehmenden Erzeugung in den unteren Spannungsebenen. Der Gedanke dabei ist, dass für das Abwurfkonzept stets zehn Stufen im Frequenzbereich zwischen 49,0 bis 48,1 Hz zu bilden sind. Mögliche Abwurfpunkte sind die unterspannungsseitigen Trafo-Schaltfelder an den HS-/MS-Trafos oder MS-Abgänge an den unterspannungsseitigen Sammelschienen von HS-/MS-Umspannstationen.

Ist ein Netzbetreiber oder großer Netznutzer mangels Schaltmöglichkeiten nicht in der Lage, die zehn Stufen eigenständig umzusetzen, soll er in das Abschaltkonzept des vorgelagerten Netzbetreibers integriert werden.

Um die rechtzeitige Umsetzung zu ermöglichen und die Effizienz der automatischen Letztmaßnahmen zu überprüfen, sind die ÜNB verpflichtet, die implementierten Konzepte zum UFLA regelmäßigen zu prüfen. Dies findet auf der Grundlage einer jährlichen Überprüfung (Reporting) sowie im Rahmen eines Monitoring statt, das alle zwei bis fünf Jahre durchzuführen ist.

Was ist zu tun?

Die Einzelheiten des Monitoring ergeben sich aus der VDE-AR 4142. Wir empfehlen, an dem Monitoring teilzunehmen, da die Anwendungsregel jedenfalls über den § 49 EnWG von Bedeutung ist. Wenn betroffene Netzbetreiber die Vorgaben der Anwendungsregel nicht einhalten, können sie haften, wenn infolge der fehlerhaften Umsetzung des Abwurfkonzepts Schäden entstehen. Auch wenn die ÜNB zunächst nur eine eigene Pflicht aus dem NC ER erfüllen, spricht vieles dafür, dass nachgelagerte Netzbetreiber im Rahmen der eigenen Systemverantwortung verpflichtet sind, mitzuwirken, soweit sie die Vorgaben der VDE-AR 4142 in ihrem Netz umsetzen müssen. Das gilt auch, wenn sie das im Internet unter www.netztransparenz.de abrufbare Anschreiben bisher nicht direkt erhalten haben. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass ÜNB bei einem Verstoß gegen die Meldepflichten die Bundesnetzagentur informieren.

Im Rahmen des Monitoring sind wesentlich umfassendere Daten bereit zu stellen als im Rahmen des erst ab 2021 durchzuführenden Reporting.

Ansprechpartner BBH: Dr. Christian de Wyl/Dr. Thies Christian Hartmann/Dr. Michael Weise

Ansprechpartner BBHC: Peter Bergmann

Share
Weiterlesen

05 März

Interviewreihe: Carsten Hoffmann, Vorstandsvorsitzender GGEW AG

Am 18.3.2026 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Unter dem Titel „STABIL FÜR MORGEN – MUT STATT ATTENTISMUS“ wollen wir nach einem Jahr Bundesregierung ein Zwischenfazit ziehen: Wo gab es, gibt und soll es noch Aufbruch...

04 März

Vermiedene Netzentgelte: BNetzA beschließt vollständige Abschmelzung bis 2029 

Am 17.2.2026 hat die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) die finale Festlegung zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028 (Az. GBK-25-02-1#1) beschlossen. Den Beschluss veröffentlichte die BNetzA auf ihrer Internetseite – und eine Woche später, am 25.2.2026, in ihrem Amtsblatt.  Die Behörde bestätigt damit ihre Pläne,...