Bundesrat: Solarpark-Gemeinden sollen einen Teil vom Gewerbesteuer-Kuchen bekommen

Die Gewerbesteuer geht an die Gemeinden, in denen Gewerbebetriebe unterhalten werden. Bei Stromerzeugungsanlagen wie Windenergie- und Solaranlagen, deren Betrieb keine dauernde Anwesenheit von Mitarbeitern erfordert, ist das ein Problem: Die Gemeinden, in denen die Anlagen stehen, bekommen nichts von der Steuer ab.

Bei der Windkraft ist das Problem gelöst: Seit 2009 gilt eine besondere Regelung bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Gewerbebetrieben mit Windenergieanlagen. Reine Standortgemeinden von Windenergieanlagen gehen seitdem bei der Verteilung des Gewerbesteueraufkommens nicht mehr leer aus. Geht es nach dem Bundesrat, soll gleiches bald auch für Gemeinden mit Freiflächen für Photovoltaikanlagen gelten. Wenn er sich damit durchsetzt, dann wäre das ein entscheidender Beitrag zum Gelingen der Energiewende.

Ohne spezielle gesetzliche Regelung haben die reinen Standortgemeinden von Stromerzeugungsanlagen keinen Anteil am Gewerbesteueraufkommen. Der gewerbesteuerliche Zerlegungsmaßstab knüpft grundsätzlich an das Verhältnis der Arbeitslöhne, die an der jeweiligen Betriebsstätte gezahlt werden, zu den gesamten Lohnaufwendungen eines Gewerbebetriebs an. Bei Stromerzeugungsanlagen – und das gilt gleichermaßen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen – fehlt der Anknüpfungspunkt für die Zuordnung von Arbeitslohn, weil am Standort der Anlage keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Liegen der Ort der Geschäftsleitung und der Standort der Photovoltaikanlage nicht im Gebiet der gleichen Gemeinde, fließt das gesamte Gewerbesteueraufkommen daher der Gemeinde zu, in der sich der Ort der Geschäftsleitung mitsamt den Arbeitnehmern befindet. Die Standortgemeinde erhält nichts.

Der Ausschluss der Standortgemeinden von der Gewerbesteuerzerlegung trägt nicht dazu bei, dass die Standortgemeinden die Ansiedlung und den Betrieb entsprechender Anlagen in ihrem Gemeindegebiet genehmigen bzw. fördern. Ein wesentlicher Baustein der Energiewende besteht darin, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu fördern. Hierzu bedarf es eines gehörigen Engagements der Gemeinden beispielsweise beim Ausweis von Flächen. Die Gewerbesteuer ist das entscheidende Instrument, den Gemeinden einen Anreiz dafür zu bieten.

Ansprechpartner: Rudolf Böck/Meike Weichel

Share
Weiterlesen
lächelnde Frau, blaues Jackett,

16 Mai

Interviewreihe: Prof. Dr. Ines Zenke, Partnerin Becker Büttner Held 

Am 21.5.2025 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema „Standortfaktor Energie“, welches auch Fragen nach Energiekosten, Energieversorgung, die Energieinfrastruktur, aber auch die damit verbundene Bürokratie beinhaltet. Die BBH-Jahreskonferenz zum Thema „Standortfaktor Energie“...

Mehrere quadratische Steine mit dem Wort Taxes. Ein Pfeil zeigt steil nach unten.

15 Mai

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode steht fest: Was kommt in puncto Steuern auf Unternehmen zu?

Vertreter von CDU/, CSU und SPD haben sich am 9.4. 2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Doch auf welche steuerlichen Änderungen und Erleichterungen können sich Unternehmen in den nächsten vier Jahren einstellen? „Investitions-Booster“ für Ausrüstungsinvestitionen Im Bereich...