Der Universalbestellprozess: BNetzA eröffnet Festlegungsverfahren

Die Verwendung intelligenter Messsysteme (iMS) und ihr Leistungsumfang wachsen. So kann auch der Messstellenbetreiber (MSB) nach und nach ein größeres Leistungsspektrum anbieten. Dies betrifft zum Beispiel die Übermittlung von Netzzustandsdaten und die Steuerung von Anlagen und Verbrauchseinrichtungen mittels iMS. Die Beschlusskammer 6 der BNetzA hat nun das Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messystemen (Universalbestellprozess) eröffnet, in dem im Wesentlichen weitere Änderungen an den Festlegungen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) konsultiert werden. Die konsultierten Änderungen sollen zum 1.10.2023 umgesetzt werden.

Der Universalbestellprozess:  Multifunktions-Tool für Steuerungshandlungen

Der standardisierte Prozess, der sogenannte Universalbestellprozess, der auf den bereits bekannten Prozessen zum Austausch von Zählzeitdefinitionen aufbaut, soll die Bearbeitung von Angebots-, Bestell-, Reklamations-, Konfigurations- und Abrechnungsaufgaben ermöglichen. Über diese Prozesse können Leistungen („Konfigurationen“) bestellt werden, die der MSB mittels des iMS – insbesondere vor dem Hintergrund der §§ 33 und 35 MsbG, also der Herstellung der Steuerbarkeit und Durchführung der Steuerung – umsetzt. Sofern sich die bestellbaren Leistungen außerhalb des Standardkatalogs des § 35 Abs. 1 MsbG bewegen, kann der MSB hierfür ein gesondertes, angemessenes Entgelt verlangen. Insofern sieht die Konsultationsfassung der GPKE auch einen Preisblatt- und Abrechnungsprozess für kostenpflichtige Konfigurationen zugunsten des MSB vor.

Definition einer Leistungskurve per Lokation

Die Leistungen beziehen sich auf eine Lokation. Lokation wird in der Prozessbeschreibung als neuer Sammelbegriff für die bereits bekannte Mess- (MeLo) und Marktlokation (MaLo) sowie auch für die neu vorgesehene Netzlokation (NeLo) verwendet. Die NeLo verbindet eine oder mehrere MaLo (unabhängig von der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz. Für die NeLo kann beispielsweise eine Leistungskurve vorgegeben werden, indem eine Leistungskurvendefinition bestellt wird, die über ein Kalenderjahr ausgerollt die Information enthält, zu welchen Zeiten und inwieweit an einer Lokation die Leistung z.B. über-/unterschritten werden darf.

Der Festlegungsentwurf enthält für Energieserviceanbieter (ESA) einige erhoffte Klarstellungen: Zum einen wird ein Abrechnungsprozess eingeführt, über den standardisiert gegenüber dem ESA abgerechnet werden kann. Daneben wird der „Kommunikationsdaten-Prozess“ um den ESA erweitert. Schließlich wird klargestellt, dass sich die ESA-Prozesse nicht nur auf iMS beziehen, sondern – wie vermutet – auch bei RLM Anwendung finden.

Wie geht’s weiter?

Die Konsultationsbeiträge zu dem Festlegungsentwurf können bis zum 22.6.2022 unter Verwendung eines standardisierten Excel-Formulars eingereicht werden.

Ansprechpartner*innen: Jan-Hendrik vom Wege/Karina Appelmann

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema? Weitere Informationen finden Sie hier.

Share
Weiterlesen

02 Dezember

Die Kundenanlage: Neuer Rechtsrahmen und Folgen nach der EuGH-Entscheidung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28.11.2024 entschieden, dass die sog. allgemeine Kundenanlage (§ 3 Nr. 24a EnWG) nicht mit europarechtlichen Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944) vereinbar ist (Rechtssache C-293/23). Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf zahlreiche Infrastrukturen haben, die...

29 November

29. Weltklimakonferenz in Baku endet nach zähen Verhandlungen mit umstrittenem Beschluss

In Baku (Aserbaidschan) endete am Sonntag, dem 24.11.2024, mit mehr als 30 Stunden Verspätung, die 29. UN-Klimakonferenz (Conference of the Parties – COP). Begonnen hatte die Versammlung mit etwa 40.000 Teilnehmenden am 11.11.2024. Hauptziel der diesjährigen Konferenz war es, ein...