Die mit Abstand besten Weihnachtsgrüße und einen optimistischen Blick in Richtung 2021!
Es ist Dezember, die Adventstürchen zählen die Tage bis Weihnachten und es beginnt diese besondere Zeit im Jahr, in der man zur Ruhe kommt und innehält. An dieser Stelle erwartet Sie traditionellerweise unser Weihnachtsblog, in dem wir das Jahr („blogmäßig“) kurz Revue passieren lassen und uns in die Blogferien verabschieden. Das ist natürlich auch in diesem Jahr so, auch wenn in den letzten Monaten vieles anders war, als wir alle es uns gewünscht hätten. 2020 – das war und ist leider noch Coronajahr.
Abstandsregeln, Mund-Nasenbedeckung, Kontaktreduzierung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben jeden einzelnen von uns auf eine harte Probe gestellt, treffen sie doch den wesentlichen Kern unseres Menschseins: das Miteinander. Wir haben uns daran gewöhnt, auf den Handschlag zu verzichten, können mittlerweile sehr gut einschätzen, was 1,5 m sind, haben an Meetings per Videokonferenz teilgenommen und Entscheidungen online getroffen. Wir haben Konferenzen (siehe unsere Regulierungskonferenz im Mai) und Seminare (siehe unsere über 350 Webinare) digitalisiert. Im Lockdown erfuhr der Begriff Multitasking durch die parallele Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden eine ganz neue Dimension.
Schauen wir auf die Wirtschaft, so muss man feststellen: Es gibt kaum einen Bereich, keine Branche, die nicht von den Auswirkungen der Corona-Pandemie in irgendeiner Weise betroffen ist. Wir haben mit einigen (auch internationalen – wir berichteten: hier, hier und hier) Branchenvertretern in den letzten Monaten (wir berichteten: hier, hier, hier und hier) gesprochen und viele unterschiedliche Eindrücke bekommen: Wie reagieren Unternehmen auf die Krise? Lassen sich kreative Wege finden, um die Geschäftsfelder weiterzuentwickeln? Und in Richtung Politik: Welche Hilfspakete bringt man in Europa auf den Weg, um die Folgen für die Wirtschaft abzufedern?
Corona hat viele Themen in diesem Jahr mitbestimmt: im persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld. Und das gilt für unseren Blog gleichermaßen. Fast 100 Beiträge – und damit fast exakt die Hälfte aller unserer Blog-Schriften in 2020 – beschäftigen sich mit Corona. So haben wir uns angeschaut, welche Gesetzesänderungen, zum Beispiel im Steuerrecht oder Arbeitsrecht, es gab; wer von den Anpassungen vor allem betroffen ist; und was der „new normal“ eigentlich für Konsequenzen hat für bestimmte Fristen, für Insolvenzen und Forderungsmanagement oder für Immobilienprojekte.
Aber auch wenn der Corona-Schatten zumindest im Hintergrund irgendwie immer allgegenwärtig (gewesen) ist in diesem Jahr: Es war eben doch nicht alles Corona. Und das ist auch gut so. Schließlich gibt es in den nächsten Jahren große Themen zu bearbeiten, wie den Klimaschutz. Bis 2050 soll die europäische Mondlandung im Rahmen des Green Deals stattfinden: eine klimaneutrale Wirtschaft. Bis zur Zwischenetappe 2030 sollen 55 Prozent weniger Treibhausgase emittiert werden, darauf hat sich der Europäische Rat am 11.12.2020 geeinigt. Auch die EU-Kommission hatte sich für diese Zielmarke stark gemacht.
Für die europäische Wirtschaft bedeutet das eine enorme Kraftanstrengung. Und für die Politik: viele weitere Fragen, die geklärt werden müssen. Darunter: Was bedeuten die zusätzlichen Minderungsleistungen für die Adressaten des ETS in der kommenden 4. Handelsperiode? Wie nimmt man die aktuellen Non-ETS-Sektoren Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft zukünftig in die Verantwortung? Wie wird sich unser nationaler Emissionshandel europäisch anknüpfen?
Als einen Beitrag zum Klimaschutz muss man den Kohleausstieg in Deutschland sehen, für den in diesem Jahr durch das Kohleausstiegsgesetz der Weg frei gemacht wurde. Die EU-Kommission gab grünes Licht für das Ausschreibungsregime für Steinkohle- und kleinere Braunkohlekraftwerke: Die Maßnahme sei mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar. Die erste Ausschreibung für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken wurde mittlerweile durchgeführt. Insgesamt wurden knapp 4,8 GW bezuschlagt. Eine beihilferechtliche Genehmigung für feste Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken steht allerdings noch aus.
In trockenen Tüchern dagegen ist das EEG 2021, das nun wie geplant am 1.1.2021 in Kraft treten kann. Um bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen und die EU-Klimaziele (Reduktion um 55 Prozent) einzuhalten, ist eine Erhöhung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien erforderlich. Definiert werden sollen diese Ziele im ersten Quartal 2021: Wichtige Impulse, die nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen mit sich bringen, sondern auch für die Klimaschutzdebatte entscheidend sind. Im EEG 2021 außerdem geregelt sind u.a. Maßnahmen, durch die die Akzeptanz für Windenergieanlagen in der Bevölkerung verbessert werden soll, durch die Mieterstrommodelle attraktiver werden und die Rahmenbedingungen für ausgeförderte Anlagen verbessert werden sollen.
2020, das war auch das Jahr, in dem kommunale und regionale Energieversorger gegen die Freigabe des RWE/E.ON-Deals durch die EU-Kommission gerichtlich vorgegangen sind. Sie befürchten auf verschiedenen Ebenen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette eine massive Zentralisierung der Marktmacht zugunsten von RWE bzw. E.ON. Für einen liberalisierten, dezentralen und funktionierenden Energiemarkt, wie wir ihn seit vielen Jahren haben, sei dies ein Rückschritt in ein monopolistisches Zeitalter. Die ersten Klagen liegen bereits vor dem EuG. Wir sind gespannt.
Das waren natürlich nur einige grundsätzliche Themen, mit denen wir uns 2020 beschäftigt haben. Stöbern Sie gerne in unseren Archiven, wenn Sie tiefer einsteigen möchten.
Wir möchten uns nun an dieser Stelle von Ihnen und dem Jahr 2020 verabschieden. Geben Sie auf sich Acht, bleiben Sie gesund, feiern Sie ein fröhliches Weihnachtsfest und lassen Sie uns optimistisch ins Jahr 2021 starten.
Ihr BBH-Blog