Dienstwagenbesteuerung: Verbotswidrige private Nutzung führt nicht zu Steuerpflicht

(c) BBH
(c) BBH

Wer von seinem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen gestellt bekommt und privat nutzen darf, erhält einen geldwerten Vorteil. Und der unterfällt als Sachbezug der Lohnsteuer. Ob er ihn tatsächlich privat nutzt, ist dabei unerheblich, solange er die Möglichkeit dazu hat. Berechnet wird der geldwerte Vorteil entweder nach der 1-Prozent‑Regelung oder der Fahrtenbuchmethode.

Doch was, wenn ein betrieblicher PKW unbefugt privat genutzt wird? Das, so der Bundesfinanzhof (BFH) in einer neueren Entscheidung (Az. VI R 31/10), hat keinen Lohncharakter.

Der Vorteil, den sich ein Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft, zählt nicht zum Arbeitslohn. Das Finanzamt kann auch nicht dadurch zu einer Steuerpflicht gelangen, dass es behauptet, die bestrittene private Nutzung widerspreche der allgemeinen Lebenserfahrung. Eine Unterstellung kann die fehlende Feststellung nicht ersetzen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht überwacht, ob das Privatfahrverbot eingehalten wird. Die Ernsthaftigkeit des arbeitsvertraglichen Nutzungsverbots kann nicht ohne weiteres in Frage gestellt werden, solange es keine weiteren Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Arbeitgeber die Nutzung insgeheim duldet. Das gilt auch, wenn es sich um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt (Az. VI R 71/12).

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

Share
Weiterlesen
Hand, CO2, Pfeile nach unten, Bausteine

06 Februar

Kabinett verabschiedet Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote – was sich gegenüber dem Referentenentwurf ändert und welche Chancen sich daraus ergeben (Teil 2/2)

In Teil 1 hatten wir über die geplante Fortschreibung der THG-Quote, Maßnahmen zur Betrugsprävention sowie Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Biokraftstoffen und RFNBO auf die THG-Quote berichtet. Doch auch Ladepunktbetreiber, die ihren Ladestrom im Quotenhandel vermarkten, müssen sich auf Änderungen...

Pfeile, Index

05 Februar

Kabinett verabschiedet Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote – was sich gegenüber dem Referentenentwurf ändert und welche Chancen sich daraus ergeben (Teil 1/2)

Seit dem 10.12.2025 liegt der mehrfach verschobene Kabinettsbeschluss zum Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) vor. Mit dem Regelungsvorhaben sollen die Vorgaben der im Jahr 2023 novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie für den Verkehrssektor in nationales Recht umgesetzt werden. Teilweise geht der...