Einmal tief Luft holen: Standards zur Messung der Luftqualität bleiben hoch

(c) BBH

Durch den Betrieb von Messstationen an unterschiedlichen Standorten lässt sich feststellen, ob in Städten Maßnahmen erforderlich sind, um die Luftqualität entsprechend zu verbessern. Eines der möglichen Instrumente sind Fahrverbote in den Stadtregionen, in denen die Grenzwerte überschritten werden. Der EuGH hat nun die strenge Messmethode für Luftschadstoffe bestätigt.

Bei der Frage, ob die Grenzwerte eingehalten werden, sei es nicht zulässig, sich auf einen Mittelwert aus den Ergebnissen verschiedener Messeinrichtungen in einem Gebiet zu berufen. Vielmehr müssen die Grenzwerte an jedem einzelnen Messpunkt eingehalten werden. Nur so würde ein zweckdienlicher Hinweis auf die Schadstoffexposition der Bevölkerung gegeben sein.

Außerdem stellt der EuGH klar, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten befugt sind, die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesen Verpflichtungen gehört es unter anderem, Probenahmestellen so zu installieren, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern, sowie die Verpflichtung, eine Mindestzahl von Probenahmestellen einzurichten. Auch wenn den nationalen Behörden ein gewisser Spielraum zusteht, ist dieser gerichtlich überprüfbar.

Damit bestätigt der EuGH die wichtige Aufgabe, die den Messstationen zukommt. Eine realistische Messung der Luftqualität ist eben nur dann möglich, wenn die Vorgaben zur Standortdefinition der Messeinrichtungen eingehalten werden. Begründet werden muss die Standortauswahl von den nationalen Behörden mit wissenschaftlichen Daten unter Begleitung einer vollständigen Dokumentation der Entscheidungsfindung.

Indem der EuGH auf die im Anhang der europäischen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa festgelegten Kriterien für die Einrichtung der Messstellen verweist, setzt er der auch in Deutschland geführten Diskussion um die Platzierung der Messstellen Grenzen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...