
Das kommunale Schwimmbad – für die Region in der Regel ein Stück Lebensqualität, für die Kommune oftmals eine defizitäre Angelegenheit: Für notwendige Sanierungsmaßnahmen fehlt das Geld, ein wirtschaftlicher Betrieb ist meist nur im steuerlichen Querverbund möglich und dann gelten auch noch eine ganze Reihe gesetzlicher Normen. Da sind die Regelungen zur Energieeffizienz, das KWKG, die Eigenversorgung und zahlreiche steuerrechtliche Vorschriften. Grund genug, dem kommunalen Bäderbetrieb einen eigenen Newsletter zu widmen. Welche aktuellen Entwicklungen es hier gibt, erfahren Sie in der ersten Ausgabe.
Ansprechpartner BBH: Rudolf Böck/Meike Weichel/Andreas Fimpel
Ansprechpartner BBHC: Matthias Puffe