Das Förderprogramm für die private Ladeinfrastruktur ist da

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Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am 6.10.2020 das lange erwartete Förderprogramm für den Kauf und die Installation von privaten Ladestationen vorgestellt.

Die Förderung kommt pünktlich zu der für den 1.12.2020 geplanten Anpassung des Rechtsrahmens im Wohneigentums- und Mietrecht durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Mieter und Wohnungseigentümer erhalten damit grundsätzlich einen Anspruch auf Einbau einer Ladestation (auf eigene Kosten) gegenüber Vermietern und Miteigentümern.

Eckpunkte

„Laden zu Hause“ wird in Zukunft einen größeren Anteil am flächendeckenden Ausbau von Ladeinfrastruktur einnehmen. Ab dem 24.11.2020 rückt die Wohnungswirtschaft in den Fokus der neuen Fördermaßnahme: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger können sich Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden fördern lassen. Noch im 1. Quartal 2021 soll es  auch ein spezifisches Förderprogramm für Ladeinfrastruktur auf Stellplätzen von Gewerbebetrieben geben, das von diesem Förderaufruf nicht umfasst ist.

Mit einem pauschalen Investitionszuschuss von  900 Euro pro Ladepunkt werden der Erwerb und die Errichtung von fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen gefördert. Das umfasst den elektrischen Anschluss an das vorgelagerte Netz und die damit verbundenen Nebenarbeiten (z.B. Erdarbeiten, Lademanagementsystem). Es besteht die Verpflichtung, ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien zu nutzen sowie intelligente und steuerbare Ladestationen (netzdienliches Laden) mit einer Ladeleistung von (genau) 11 kW pro Ladepunkt anzuschaffen. Die mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragte KfW hat angekündigt, im November eine Liste mit förderfähigen Ladestationen zu veröffentlichen.

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen die Gesamtkosten für einen Ladepunkt mindestens 900 Euro betragen. Bei einer Ladeinfrastruktur mit mehreren Ladepunkten ist es möglich, den Zuschuss mehrfach in Anspruch zu nehmen. Um den vollen Fördersatz zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, den Gesamtkostenbetrag von mindestens 900 Euro pro Ladepunkt einzuhalten. Gesamtkosten mehrerer Ladepunkte, die unter der vordefinierten Schwelle (= Anzahl Ladepunkte x 900 Euro) liegen, wirken sich fördermindernd aus. Werden z.B. zwei Ladepunkte mit Gesamtkosten in Höhe von 1.600 Euro installiert, beträgt der Zuschuss lediglich 900 Euro.

Welche Möglichkeiten ergeben sich für Stadtwerke aus diesem Förderprogramm?

Wohnungsunternehmen, Eigenheimbesitzer sowie Mieter, die die Anschaffung von Ladeinfrastruktur beabsichtigen, können von diesem Förderprogramm profitieren. Vor allem lokale Energieversorger, die bereits Ladeinfrastrukturlösungen u.a. auch im privaten Bereich anbieten, können gezielt die Zielgruppen der Fördermaßnahme ansprechen und ihre Fachexpertise sowie Beratungsdienstleistungen anbieten. Aber es gibt noch weitere Kooperationsmöglichkeiten, etwa indem „grüne“ Ladestromtarife bereitgestellt, Ladeinfrastrukturkonzepte für Garagenhöfe, Tiefgaragen und Sammelstellplätze erstellt oder Energie-/Lastmanagementsysteme implementiert werden.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Mit der Abwicklung der Förderung wurde die KfW betraut. Wichtig ist, die Ladestation und die Installationsdienstleistung erst nach Antragstellung zu bestellen. Nach einem Online-Identitätsnachweis kann die Ladestation bestellt und durch einen Fachbetrieb errichtet werden. Im letzten Schritt muss noch der Rechnungsnachweis online hochgeladen werden. Die KfW hat bereits ausführlichere Informationen zum Antragsverfahren sowie die FAQ zum Förderprogramm veröffentlicht.

Ansprechpartner*innen BBH: Dr. Christian de Wyl/Dr. Christian Gemmer
Ansprechpartner BBHC: Matthias Puffe

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