Den Kommunen geht ein Licht auf

Straßenlaternen gehören zu den am meisten unterschätzten Energieverbrauchern in Deutschland. Etwa 9 Prozent des bundesweiten Strombedarfs entfallen auf diesen Bereich. Hier bieten sich erhebliche Effizienzpotentiale: Mit neuester Technik könnten Kommunen mit einem veralteten Anlagenbestand regelmäßig mindestens 30 Prozent der eingesetzten Energie sparen.

Der Einsatz moderner Leuchtmittel ist damit sowohl im Interesse der Kommunen, weil deren Energiebezugskosten sinken, als auch im Interesse des Klimaschutzes. In diesem Sinne erzeugt die Europäische Kommission zusätzlichen Handlungsdruck: In den kommenden Jahren werden immer mehr Leuchtmittel, welche die Mindesteffizienzstandards verfehlen, vom Markt genommen werden. Dies betrifft vor allem die weitverbreiteten Quecksilberdampflampen ab dem Jahr 2015.

Häufig scheint die umwelt- und haushaltspolitisch sinnvolle Anlagenumrüstung aber schon an den leeren kommunalen Haushaltskassen zu scheitern. Hier haben sich in der Praxis aber in vielen Kommunen bereits langfristige Vertragsmodelle bewährt, in denen sich der neue Betriebsführer zu einer Vorfinanzierung der neuen Leuchtmittel verpflichtet und er diese dann über die eingesparte Energie refinanziert. In vielen Fällen verbleibt zusätzlich noch ein beachtlicher Einspareffekt für den kommunalen Haushalt.

Ein weiterer Stolperstein für eine moderne Beleuchtungs-Infrastruktur sind bestehende Alt-Verträge, wie sie vor allem E.ON, EnBW und RWE mit vielen Kommunen abgeschlossen haben. Insbesondere zwei Dinge stehen dabei einer zukunftsweisenden Erneuerung im Weg:

  • Die Energieversorger sind regelmäßig auch Energielieferanten, und dies zu weit überhöhten Preisen. Sie haben daher kein eigenes Interesse daran, die Effizienz zu steigern.
  • Die Betriebsführer sind zudem häufig Eigentümer der Anlagen geworden. Für das Vertragsende sollen die Kommunen entweder einen neuen Vertrag abschließen oder die Anlagen zum (in der Regel überhöhten) Sachzeitwert zurückerwerben – und dies obwohl die Kommunen regelmäßig die Instandhaltung und den abnutzungsbedingten Ersatz der Beleuchtungsanlagen sowie deren Neubau bereits vollständig finanziert haben.

Aber hier sind Kommunen keinesfalls wehrlos: Diese Verträge sind rechtlich angreifbar, und die großen Energieversorger wissen das. Ihre lange Laufzeit ist angesichts ausbleibender Investitionen in neue Anlagen und dem regelmäßig hohen Finanzierungsanteil der Gemeinde meistens nicht zu rechtfertigen.

Unabhängig davon, ob der Beleuchtungsvertrag ausläuft oder vorzeitig beendet wird, sollten Kommunen die Gelegenheit nutzen, die öffentliche Beleuchtung preiswert und energieeffizient neu zu gestalten. Ob dies gemeinsam mit einem kommunalen Stadtwerk oder durch die Vergabe an einen externen „Contractor“ geschieht, mag jede Kommunen im Einzelfall entscheiden. Die Chancen einer Neugestaltung sollten sie in jedem Fall nicht ungenutzt lassen.

Ansprechpartner: Dr. Roman Ringwald

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