„Der Hosenträger zum Gürtel“: Statt Kohleabgabe macht die Kapazitätsreserve das Rennen

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Auch wenn sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verfrühte Abgesänge auf seinen so genannten Klimabeitrag des Kraftwerkssektors verbeten hatte: Im Nachhinein scheinen die Kritiker Recht behalten zu haben. Dem ursprünglichem Vorschlag, die 22 Mio. t CO2, die zu der anvisierten 40-Prozent-Treibhausgasminderung bis 2020 im Vergleich zu 1990 noch fehlen, durch eine solche Klimaabgabe aufzubringen, haben die Koalitionsspitzen bei ihrem Energiegipfel am 1.7.2015 beerdigt. Stattdessen soll es ein Maßnahmenpaket richten, das vor allem vorsieht, Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve zu verschieben.

Zur Erinnerung: Der ursprüngliche Vorschlag „Kohleabgabe“ hatte vorgesehen, dass emissionshandelspflichtige Kraftwerke ab einem Alter von 37 Jahren bei Überschreitung eines bestimmten – jährlich abschmelzenden – Emissionsfreibetrages pro Gigawatt (GW) Kraftwerksleistung für die den Freibetrag überschreitenden Emissionen nicht ein, sondern zwei Emissionszertifikate abgegeben sollten (das war bereits die abgespeckte Version, die nur 16 Mio. Tonnen CO2-Einsparung bringen sollte; nach dem ursprünglichen Vorschlag wären nur Anlagen bis zu einem Alter von 20 Jahren freigestellt worden). Zusätzlich abgegebene Zertifikate sollten dem Vorschlag zufolge ersatzlos gelöscht werden. Erklärtes Ziel war dabei, dass die Zusatzbelastung ausschließlich Braunkohlekraftwerke betrifft – daher auch die Bezeichnung als Kohleabgabe. Entsprechend geteilt war das Echo aus der Energiewirtschaft auf den Vorschlag. Während die einen auf bessere Wettbewerbsbedingungen für die mit Erdgas oder Steinkohle befeuerten Kraftwerke hofften, warnten andere vor einem abrupten Strukturbruch im Braunkohlesektor.

Nach über drei Monaten intensivem Meinungsaustausch nun also der Showdown im Kanzleramt, bei dem sich schließlich das von NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin und dem Vorsitzenden der Gewerkschaft IG BCE Michael Vassiliadis vorgeschlagene Alternativmodell durchgesetzt hat. In dem von den Parteivorsitzenden der Regierungskoalition beschlossenen Papier Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende kommt der Klimabeitrag nicht mehr vor. Statt dessen sollen ab 2017 schrittweise Braunkohlekraftwerksblöcke mit einer Leistung von insgesamt 2,7 GW in eine Kapazitätsreserve überführt und jeweils nach vier Jahren stillgelegt werden. Die Betreiber der betroffenen Anlagen sollen dafür eine „kostenbasierte Vergütung“ erhalten. Zahlen nennt das Eckpunktepapier hierzu nicht, die Rede war aber bereits im Vorfeld von einmalig 1 bis 2 Mrd. Euro und nochmals 230 Mio. Euro jährlich. Diese Kosten – die das Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) bereits im Vorfeld als „Abwrackprämie für Kraftwerke“ tituliert hatte – sollen über eine Umlage, also im Ergebnis über den Strompreis finanziert werden. Die Bundesregierung plant damit ausdrücklich – so eine weitere wichtige Aussage des Eckpunktepapiers – keinen Einstieg in einen Kapazitätsmarkt. Die Kapazitätsreserve sei als „zusätzliche Absicherung“ zu verstehen, die dem „Strommarkt 2.0“ zur Seite gestellt werde. Die Kraftwerke in der Kapazitätsreserve würden nur dann zum Einsatz kommen, „wenn es trotz freier Preisbildung am Großhandelsmarkt wider Erwarten einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte“. Laut Gabriel ein Hosenträger zum Gürtel, da man angesichts bestehender Überkapazitäten nicht davon ausgehe, dass die geplante Kapazitätsreserve in nennenswertem Ausmaß in Anspruch genommen werden muss.

All dies solle auf Basis von vertraglichen Vereinbarungen mit den Betreibern geschehen und bringe einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von 11 bis 12,5 Mio. t CO2 pro Jahr. Neben der Kapazitätsreserve soll es einen „Backup-Plan“ geben, wonach sich die Braunkohlewirtschaft in einem rechtlich noch nicht konkretisierten Rahmen verpflichtet, ab dem Jahr 2018 die gegebenenfalls notwendigen zusätzlichen Minderungen in Höhe von 1,5 Mio. t CO2 pro Jahr zu erbringen. Weitere 4 Mio. t CO2 Einsparung soll eine zusätzliche Förderung – genannt wird ein Betrag von 500 Mio. Euro pro Jahr – von Bestandsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bringen, deren Kosten über die KWK-Umlage umgelegt werden sollen. Namentlich sollen mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung gefördert werden, die derzeit in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Bestehende KWK-Anlagen mit Kohlefeuerung sollen eine Förderung erhalten, wenn sie auf den Betrieb mit Gas umgerüstet werden. Die verbleibende Lücke von 5,5 Mio. t CO2 soll mit zusätzlichen Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen, in der Industrie sowie im Schienenverkehr geschlossen werden. Für diese Maßnahmen sollen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1,16 Mrd. Euro bis 2020 bereitgestellt werden.

Diese Vorschläge will die Bundesregierung nach der Sommerpause in Gesetzesform gießen. Bis dahin werden noch einige Fragen zu klären sein. Neben den zu erwartenden Diskussionen um die Mehrkosten wird die Bundesregierung zu prüfen haben, ob ihre Vorschläge dem beihilfenrechtlichen Blick aus Brüssel standhalten wird. Die Bundesregierung will die Einzelheiten hierzu mit der EU-Kommission klären. Das letzte Wort in Sachen 40-Prozent-Ziel ist also auch nach der Entscheidung der Koalition noch nicht gesprochen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

 

 

 

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