Die Top 25 Maßnahmen zur Bürokratievermeidung

(c) BBH
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Auflagen erfüllen, Genehmigungen beantragen, Meldungen vornehmen, Anträge stellen, Erklärungen abgeben, Nachweise einreichen – deutsche Unternehmen ersticken mittlerweile fast an ihren bürokratischen Pflichten. Und dabei strapaziert Bürokratie nicht nur die Nerven, sie geht vor allem ins Geld.  Obwohl in den letzten Jahren die Bürokratiekosten für Unternehmen bereits um 12 Mrd. Euro reduziert werden konnten,  müssen Firmen allein, um Informations- und Meldepflichten zu erfüllen, immer noch fast  40 Mrd. Euro im Jahr berappen. Und das dürfte noch zurückhaltend geschätzt sein. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer beispielsweise hält die wahren Kosten für fünfmal so hoch.

Bürokratie ist für Unternehmen ein Klotz am Bein. Sie bindet Personal und Geld, das eigentlich an anderer Stelle gebraucht wird. Kein Wunder, dass der Ruf in Richtung Berlin immer lauter wird: Irgendetwas muss geschehen – und zwar mehr als vage Versprechungen. Denn auf Dauer steht  auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf dem Spiel.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nun reagiert und kürzlich unter dem Titel „Entlasten, vereinfachen, neue Bürokratie vermeiden.“ 25 Maßnahmen vorgeschlagen, um bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Neben Vereinfachungen im Steuerrecht und Entlastungen für Start-Ups finden sich auch Maßnahmen, die explizit auf Unternehmen der Energiewirtschaft zugeschnitten sind. So sollen insbesondere die umfangreichen Informationspflichten, die in dieser Branche bestehen, reduziert werden. Hierzu schlägt das Ministerium vor, ein zentrales Melderegister einzuführen. Hierdurch könnten Mehrfachmeldungen an verschiedene staatliche Stellen vermieden werden. Außerdem sollen Informationspflichten im Zusammenhang mit Wirtschaftsstatistik abgebaut werden: das Statistische Bundesamt soll künftig direkt von staatlichen Stellen die benötigten Auskünfte abfragen können. Extra-Meldungen der Unternehmen an das Statistische Bundesamt wären dann überflüssig. Zusätzlich ist geplant, die Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik anzuheben. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Meldepflichten entfielen dann für einige tausend Unternehmen ganz.

Für energieverbrauchende Unternehmen dürften auch geplante Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht Entlastungen mit sich bringen. Für den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer soll nämlich die Nachweisführung bei den Energie- und Umweltmanagementsystemen erleichtert werden. Energetisch wenig relevante Standorte, wie beispielsweise Lagerhallen, müssen zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Vorschläge des Wirtschaftsministeriums – sollten sie denn in die Tat umgesetzt werden – könnten tatsächlich die Bürokratielast verringern. Bis es so weit ist, wird es allerdings dauern. Zu dem zentralen Melderegister wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) zunächst eine Konsultation durchführen. Das dauert seine Zeit. Und die meisten anderen Vorschläge müssen ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie Wirklichkeit werden. So müsste beispielsweise das Bundesstatistikgesetz (BStatG) novelliert werden. Auch das geht bekanntlich nicht von heute auf morgen.

Dennoch: das  Ministeriums macht endlich ganz konkrete Vorschläge, die tatsächlich helfen könnten. Ob das jetzt die Top 25 Bürokratievermeidungsmaßnahmen sind, wie wir frech im Titel behaupteten, wagen wir auch selbst vorsichtig zu bezweifeln. Ein Hoffnungsschimmer für alle Bürokratiemüden ist es dennoch!

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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