Emissionshandel, Stürme und Coronakrise – Warum Deutschland sein Klimaziel 2020 vermutlich doch noch schafft und wie es weitergehen soll

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Bereits Anfang Januar meldete der Thinktank Agora Energiewende, dass Deutschland seine Klimaziele 2020 unter Umständen doch noch erreichen könnte. Dabei spielen allerdings gleich mehrere Einmaleffekte eine Rolle. Jenseits dessen bleibt vor allem der Emissionshandel ein wichtiges Mittel, um die Klimaziele zu erreichen.

Milder Winter und Coronakrise senken Emissionen

Zum Zeitpunkt der Meldung von Agora Energiewende hatten sich die deutschen Emissionen im Vergleich zu 1990 um 35 Prozent verringert, womit nur noch 5-Prozent-Punkte zum Ziel von 40 Prozent fehlten. Als Grund hierfür nennt die Analyse einerseits optimale Wetterbedingungen für die Anlagen der erneuerbaren Stromerzeugung und einen sinkenden Stromverbrauch. Andererseits führte die kurzfristige Verdoppelung der Anfang 2019 in die Reserve überführten Zertifikate zu einem erheblichen Preisanstieg im Europäischen Emissionshandel, welcher die Rentabilität von Kohlekraftwerken und anderen starken Emissionsquellen erheblich eingeschränkt hat.

Dieser Effekt hat sich auch Anfang 2020 fortgesetzt: Zum einen ist der Winter weiterhin mild geblieben, was die Stromproduktion mittels Windkraft- und Photovoltaikanlagen deutlich begünstigt hat. Zum anderen aber hat sich der CO2-Ausstoß im Zuge der Coronakrise erheblich reduziert, was am Anfang des Jahres noch nicht vorhersehbar war. Agora Energiewende rechnet insoweit nunmehr mit einer Verringerung von 40–45 Prozent gegenüber 1990 und somit mit einer Erfüllung des Ziels. Der Thinktank betont allerdings ausdrücklich, dass die Verringerung nicht zwangsläufig Grund zur Freude ist: Zum einen handelt es sich in beiden Fällen um Einmaleffekte, zum anderen dürften die Emissionen nach dem Ende der Pandemie drastisch ansteigen.

Der Emissionshandel – Anreizsystem für den Markt

Was bleibt also? Der Emissionshandel. Das EU-Emissionshandelssystem hat durch die erhebliche Preissteigerung im Markt die erforderlichen Anreize gesetzt, klimaneutraler zu wirtschaften. Dasselbe System, das Experten noch vor Jahren für nutzlos erklärt haben. Neuerungen für die 4. Handelsperiode 2021–2030, die bereits 2018 beschlossen wurden, dürften diesen Effekt nur noch verstärken. Ab 2021 wird demnach die Anzahl an Zertifikaten stärker als zuvor sinken. Gleichzeitig wird die erhöhte Überführung der Zertifikate in die Reserve noch bis 2023 weitergeführt. Die emissionshandelspflichtigen Unternehmen, die in der Coronakrise weniger produzieren, werden – darauf werden wir noch gesondert eingehen – zu spüren bekommen, dass ab der 4. Handelsperiode Verringerungen der Anlagenauslastung um mehr als 15 Prozent die kostenlose Zuteilung kürzen. Vom derzeit coronabedingt niedrigen Preis der Zertifikate einmal abgesehen, dürften diese Maßnahmen den Wert von 2019 halten und langsam ansteigen lassen. Umgekehrt sollen emissionsstarke Unternehmen durch die Zuteilung kostenloser Zertifikate und gleichzeitiger Importbeschränkungen davon abgehalten werden, diese ins Ausland zu verlagern. Eine Stellungnahme für ein Gesetzespaket der Kommission gegen „Carbon Leakage“ ist noch bis zum 1.4.2020 möglich (wir berichteten).

Was kommt nach der Coronakrise?

Am 20.3.2020 hatten wir bereits zu einer coronabedingten Denkpause (wir berichteten) in der europäischen Klima- und Energiepolitik aufgerufen. Doch wie wird es nun in der Zukunft weitergehen? Zum einen ließ die Kommission am Montag verlauten, dass das EU-weite Reduktionsziel 2030 noch einmal erheblich angehoben werden könnte – von 40 Prozent  auf 50–55 Prozent im Vergleich zu 1990. Diese Entscheidung soll die Kurve zur Erreichung eines klimaneutralen Europas in 2050 noch einmal abflachen, da sonst mehr als die Hälfte des CO2 im Zeitraum von 2030–2050 eingespart werden müsste.

Zum anderen werden vermehrt Stimmen laut, die fordern, die Konjunkturpakete im Zuge der Coronakrise vor allem auf den European Green Deal zu stützen – im Zuge der Hilfsmaßnahmen zur Überwindung der Pandemie also auch den ökologischen Umbau voranzutreiben. Noch gibt es von Seiten der Kommission keine offizielle Ankündigung, die über die am 26.3.2020 beschlossenen 37 Mrd. Euro aus dem Europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds hinausgehen. Jedoch hatte sich der Präsident des EU-Parlamentes, David Sassoli, für die Bestrebungen des spanischen Ministerpräsidenten für einen europäischen Marshallplan im Zuge der Krise insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines sozialen und ökologischen Leitplanes ausgesprochen. Zuletzt hatte das Europäische Umweltbüro, ein Dachverband von 160 Umwelt-NGOs, einen eigenen Diskussionsbeitrag veröffentlicht, der eine vergleichbare Marschrichtung verfolgt.

Und in Deutschland? Ab 2021 gilt in Deutschland – sofern die Coronakrise den Zeitplan nicht noch durcheinanderbringt – erst vereinzelt brennstoffbezogen, und ab 2023 dann vollständig, das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (wir berichteten zuletzt hier und hier). Das BEHG wird aufgrund des Richtpreises und des späteren Preiskorridors pro t CO2 teurer werden als das europäische Äquivalent. Es sind noch verfassungsrechtliche Fragen offen, aber derzeit kann man davon ausgehen, dass ein Vollzug ab 2021 für das Inverkehrbringen vieler Brennstoffe kommen wird. Da in 2020 die entsprechenden Verordnungen zur Durchführung herauskommen werden, lohnt es sich, hierauf trotz der derzeitigen Krise ein Auge zu behalten. Klar ist: Der Klimaschutz wird uns auch während der fortdauernden Coronakrise weiter beschäftigen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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