„Geöffnete“ PV-Freiflächenausschreibung mit Dänemark

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Am 20.7.2016 hat die Bundesregierung ein Kooperationsabkommen mit Dänemark unterzeichnet: Noch dieses Jahr werden beide Länder eine (teilweise) geöffnete Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen durchführen.

Dahinter stecken die Auflagen, die die Europäischen Kommission Deutschland bei der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2014 auferlegt hat (wir berichteten). Danach soll Deutschland auch Anlagen in anderen Mitgliedstaaten fördern: Ab 2017 sollen Ausschreibungen für mindestens 5 Prozent des geplanten Zubaus auch Anlagen im Ausland offen stehen – zumindest, wie auch in § 2 Abs. 6 EEG 2014 festgehalten, sofern mit dem betreffenden Staat ein Kooperationsabkommen vorliegt, die Öffnung auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit basiert, und ein physikalischer Import stattfindet.

Mit Dänemark ist der Schritt nun getan. Zwar handelt es sich hier noch um einen „Pilot“-Testlauf, von dem man sich erhofft, für die spätere „große“ Öffnung lernen zu können. Dennoch mussten unter den Vorgaben des EEG 2014 und der eigens dafür verabschiedeten Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) zahlreiche Punkte geregelt werden.

Klar war von Anfang an, dass weitestgehend die Bestimmungen des Standorts gelten sollten. So gelten etwa für alle Anlagen, die in Deutschland gebaut werden, die deutschen Bestimmungen zur Flächenkulisse, egal ob die Anlagen von Dänemark oder Deutschland gefördert werden, und trotz der Tatsache, dass es für Anlagen in Dänemark diesbezüglich keine vergleichbaren Beschränkungen gibt.

Auch musste sicher gestellt werden, dass es keine Doppelförderung gibt und etwa Anlagen in Deutschland sowohl von Deutschland als auch von Dänemark gefördert werden.

Zudem musste geklärt werden, wie die Anlagen überwacht werden, wer wann wo Produktionsdaten ausliest und wem diese Daten übermittelt werden müssen. In Deutschland sind dabei in der Regel die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für die Auszahlung von durch Deutschland geförderte Anlagen in Dänemark zuständig, in Dänemark zahlt ebenso der ÜNB an Anlagen, die Dänemark in Deutschland fördert. Während jedoch in Dänemark dem ÜNB die Produktionsdaten vorliegen, müssen diese in Deutschland erst einmal über die Verteilernetzbetreiber eingesammelt werden. Auch einigte man sich darauf, der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufgabe der zentralisierten Datenübermittlung zuzuteilen.

Letztere ist derzeit damit beschäftigt, die Ausschreibungsunterlagen für die geöffnete Ausschreibung von insgesamt 50 MW – derzeit geplant für November – zusammen zu stellen. Bei dieser können Anlagen in Dänemark und Anlagen in Deutschland gleichberechtigt teilnehmen, das heißt es wäre sogar möglich, dass die gesamten 50 MW in Dänemark zugebaut, aber von Deutschland gefördert werden. Dänemark wird im Gegenzug eine Ausschreibung von insgesamt 20 MW teilweise um 2,4 MW für Anlagen in Deutschland öffnen.

Zwischen den beiden Ländern ist vereinbart worden, dass die gesamte Stromerzeugung, die sie im jeweils anderen Land fördern, über Statistische Transfers übertragen wird, so dass diese auf das verbindliche Ausbauziel nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie des fördernden Staates angerechnet werden kann.

Zudem muss die BNetzA sich in den kommenden Wochen noch damit beschäftigen, wie sie etwa die Produktionsdaten erlangt und übermittelt. Und auch an anderen Stellen, etwa im Umgang mit Herkunftsnachweisen, bestehen gerade mit Hinblick auf den Pilotcharakter dieser ersten geöffneten Ausschreibungen und die zukünftige „große“ Öffnung sicherlich noch Lernpotenziale. Zumal die GEEV neben geöffneten Ausschreibungen auch die Möglichkeit für „gemeinsame“ Ausschreibungen vorsieht. In jedem Fall haben mit der Unterzeichnung des Kooperationsabkommens nun auch offiziell spannende Zeiten begonnen, und es wird sich zeigen, wie gut eine grenzüberschreitende Förderung in der Praxis klappen kann. Für die Integration der Erneuerbaren Energien im Energiebinnenmarkt ist es jedenfalls ein sehr spannendes Projekt.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Dr. Dörte Fouquet/Jens Vollprecht

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