Versorgungssicherheit und eine Menge offener Fragen: das „Gas-Paket“ der EU-Kommission

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Die Europäische Energieunion zu verwirklichen – an diesem Großprojekt wird in Brüssel derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Es soll alles umfassen, was nach Ansicht der Kommission in Zukunft für unsere nachhaltige und sichere Energieversorgung wichtig ist: Versorgungssicherheit, Integration im Binnenmarkt, Energieeffizienz, Emissionsminderung sowie Forschung und Innovation. Am 16.2.2016 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Paket mit Vorschlägen zum Thema Gas veröffentlicht. Dabei geht es vornehmlich um die Versorgungssicherheit. Der Gas-Stress-Test 2014, so der zuständige EU-Energie-Kommissar Miguel Arias Cañete, hat gezeigt, dass wir vor Versorgungskrisen wie denen in 2006 und 2009 nicht gefeit sind. Die Maßnahmen im Gas-Winterpaket sollen ein zuverlässiges, auf Wettbewerb basierendes und flexibles System schaffen, in dem der Energietransport auch grenzüberschreitend und zum Wohle des Verbrauchers funktioniert.

Was enthält das Paket?

Die Kommission will die Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung (VO 994/2010) überarbeiten. Nach ihren Vorschlägen bleibt es zwar bei einem großen Spielraum der Mitgliedstaaten. Sie können das Schutzniveau (geschützte Kunden, § 53a EnWG) weiterhin selbst bestimmen. Neu ist jedoch ein Solidaritätsmechanismus. Ist die Versorgung von Privathaushalten und Gesundheits-, Not- und Sicherheitsdiensten in einer Krisensituation gefährdet, ist der Nachbarstaat gefragt. Er soll aus Solidarität die Gaszufuhr an seine „nicht-geschützten Kunden“ unterbrechen (lassen).

Auch die Definition des Begriffs „geschützter Kunde“ wird aufrechterhalten (das heißt kleine und mittlere Unternehmen können weiterhin geschützt werden, wenn ein Mitgliedstaat dies beschließt). Allerdings müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Pläne Maßnahmen einführen, durch die technische Probleme gelöst werden und die vermeiden, dass nicht geschützte Kunden Gas verbrauchen, das für geschützte Kunden bestimmt ist.

Die Mitgliedstaaten entscheiden über die Art dieser Maßnahmen. Generell will man die Versorgungssicherheit verstärkt regional betrachten und gewährleisten. Auch die Energiegemeinschaft soll eingebunden werden.

Besonders relevant ist – wohl aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre – der Vorschlag, dass Erdgasversorger bestimmte Verträge, die für die Versorgungssicherheit relevant sein können, bei der Kommission und den Mitgliedstaaten anmelden sollen. Details zu Verträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr sind an die nationalen Regulierungsbehörden zu melden. Dies solle zu mehr Transparenz und einer besseren Gefahreneinschätzung führen, bedeutet aber auch eine mögliche Dopplung mit den Pflichten nach REMIT (wir berichteten).

Fraglich allerdings, wie dies umgesetzt und ausgelegt werden soll. Und wie kommt man dahinter, wenn ein Vertrag nicht gemeldet wurde?

Unklar ist auch, welche Regionen final bestimmt werden. Die Kommission schlägt vor, dass Deutschland mit der Tschechischen Republik, Polen und der Slowakei, jedoch nicht mit Holland und Belgien (Annex I) in einer Gruppe zusammengefasst wird. Die Benelux-Länder sollen danach ihre Notfallplanung vorrangig nicht mit Deutschland, sondern mit Portugal und Spanien abstimmen. Auch angesichts der aktuellen L-Gas-Diskussion dürfte dieser Vorschlag noch zu einigen Diskussionen führen.

Strategisches

Auch an die zwischenstaatlichen Verträge will die Kommission ran: Diese sollen einer verbindlichen Vorab-Prüfung unterworfen werden, insbesondere um sicherzustellen, dass Wettbewerbsrecht und Marktfreiheiten eingehalten werden, noch bevor diese Verträge gezeichnet werden können. Auch andere Arten von Abkommen, die keine Rechtsverbindlichkeit besitzen, sollen einbezogen werden. Zwar ist offensichtlich nicht vorgesehen, dass die Stellungnahme der Kommission nach dieser Prüfung verbindlich auf die Mitgliedstaaten wirkt: Sie sollen diese lediglich in Gänze berücksichtigen. Was aber passiert, wenn sie das nicht tun – die Frage bleibt einstweilen unbeantwortet.

Sonst beinhaltet das Paket noch zwei „Strategien“ – eine für Flüssigerdgas (LNG) und Speicherung von Gas und eine für Wärme- und Kälteerzeugung. Erstere widmet sich hauptsächlich der benötigten Infrastruktur. Letztere dahingegen adressiert das Thema Energieeffizienz – den wunden Punkt der Energieunion (wir berichteten).

Mit dem Gas-Winterpaket hat die Kommission sich also einiges vorgenommen. Und gerade die Strategie für Wärme- und Kälteerzeugung wird uns bei der Umsetzung noch intensiv beschäftigen. Zudem steht für Ende 2016 noch ein vergleichbares „Strom-Paket“ an, in dem es dann unter anderem um das Strommarktdesign und die Integration der erneuerbaren Energien gehen soll.

Die europäische Energiewende ist also im vollen Gange.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet

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