Wie sich TTIP, CETA, TiSa auf die kommunale Daseinsvorsorge auswirken werden

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wie gehts weiter fragen unsicherheit
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TTIP, CETA und TiSA – jedes der drei aktuell diskutierten Freihandelsabkommen ist für sich genommen schon politisch ein extrem heißes Eisen. Die Öffentlichkeit ist alarmiert, wenngleich nicht immer klar ist, worüber genau – denn schließlich werden die Ergebnisse der einzelnen Verhandlungsschritte (ob mit gutem Grund oder nicht) nur zögerlich einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Einer der Punkte, der für Unruhe sorgt, ist die – auch schon parlamentarisch diskutierte – Frage, welchen Einfluss diese Abkommen auf Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge haben könnten. Es geht dabei um den Kernbereich kommunaler Organisationsfreiheit in Feldern wie der Energieversorgung, dem öffentlichen Personennahverkehr oder dem öffentlichen Gesundheitswesen.

Was steckt dahinter?

Im Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten geht es darum, tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnissen beim Warenverkehr (z.B. Zölle, Zulassungen und Regulierungen) abzubauen und zu harmonisieren und Investitionen zu erleichtern. Dies umfasst insbesondere auch eine verstärkte Liberalisierung des Marktzugangs für international tätige Unternehmen.

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) betrifft im Wesentlichen dieselben Bereiche wie TTIP und wird zwischen der Europäischen Union und Kanada verhandelt. Die Resultate der Verhandlungen gelten als wegweisend für die Ausarbeitung des TTIP. Daher wird CETA oft als dessen „Blaupause“ bezeichnet.

Das Trade in Services Agreement (TiSA) wird zwischen den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und 21 weiteren Staaten zur Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen verhandelt. Obwohl derzeit im Gegensatz zu den TTIP-Verhandlungen noch relativ unbeachtet, könnte es starke Auswirkungen insbesondere auch auf staatliche bzw. kommunale Dienstleistungssektoren haben.

Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen?

Das TTIP befindet sich bekanntermaßen noch im Verhandlungsstadium. Kürzlich hat die Europäische Kommission das Verhandlungsmandat um das TTIP-Abkommen veröffentlicht, erteilt wurde das Mandat bereits im Juni letzten Jahres.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen positionierte sich die Bundesregierung bereits zu den Zielen der Verhandlungen, wenn es um die öffentliche Daseinsvorsorge geht: So sollen insbesondere auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe keine weitergehenden Regelungen getroffen werden, als es das unionsrechtliche Vergaberecht bereits vorsieht. Die besondere Stellung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse solle geschützt werden, weshalb gerade die Wasserversorgung nicht zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht wurde. Die Bundesregierung hat darin auch ihre differenzierte Haltung bezüglich einer Klausel zu Investor-State-Dispute Settlement (ISDS bzw. Investitionsschutzklausel) wiederholt und betont.

Gleichwohl ist fraglich, welchen Einfluss die Bundesregierung überhaupt auf den Verhandlungsablauf nehmen kann, hat sie doch selbst wiederholt bemängelt, dass die Kommission die Mitgliedstaaten nicht genug einbezieht.

Die Verhandlungen zum CETA-Abkommen wurden schon am 26. 9. dieses Jahres offiziell abgeschlossen, die Verhandlungstexte „geleakt“. Der endgültige Ratifizierungsprozess ist allerdings noch längst nicht abgeschlossen. So hat sich beispielsweise das Bundeswirtschaftsministerium dafür ausgesprochen, die Klausel zu den Investitionsschiedsgerichten wieder aus dem Vertragstext herauszunehmen. Risiken für die kommunale Organisationsfreiheit sollen sich dahinter laut EU-Kommission nicht verbergen: Durch das Freihandelsabkommen sollen nur solche Investitionen Schutz genießen, die mit EU- bzw. nationalen Vorschriften konform sind. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts im Auftrag der Bundesregierung hat gar ergeben, dass die Tragweite an Schutz damit sogar noch hinter dem des deutschen Rechtssystems zurückbleibt. Andere Verbände sind skeptischer. So widerspricht die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nach erster Prüfung des Vertragstextes der Kommission und sagt, die Wasserversorgung sei keineswegs vollständig ausgenommen.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte die Bundesregierung außerdem deutlich, dass das Abkommen Rekommunalisierungen nicht im Weg stehen solle.

Die Verhandlungsrunden des in den Hintergrund gerückten TiSA sollten offiziell bis Dezember 2014 andauern. Wann sie abgeschlossen sind, ist derzeit jedoch nicht absehbar. Aus den bisherigen parlamentarischen Schriftwechseln ist kaum zu erkennen, in welchem Maße die Liberalisierungsmechanismen die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen könnte. Interessant dürften insofern die dem angloamerikanischen Rechtskreis entstammenden Klauseln „Standstill“ und „Ratchet“ sein, die den derzeitigen Stand an Liberalisierung einfrieren und zukünftige Liberalisierungen im Sinne einer Sperrklinke bzw. Rätsche als neuen status quo fixieren sollen. Unklar ist noch, auf welche verhandelten Bereiche dies Anwendung finden soll.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke

PS: Interessiert an kommunalwirtschaftlichen Themen, dann schauen Sie gern hier und besuchen uns spontan am 6.11.2014.

 

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