EU-Regulierung der Gas- und Wasserstoffnetze: Entwurf der Kommission geht zu weit

Die Pläne der EU-Kommission zur Einführung einer weitgehenden eigentumsrechtlichen Entflechtung der Erdgas- und Wasserstoffnetze würden sich fatal auf die Energiewende sowie die deutsche Volkswirtschaft auswirken. Am 9. Februar 2023 hat nun der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) einen richtungsweisenden Bericht des Berichterstatters Jens Geier (SPD) zur geplanten Novelle der Gasrichtlinie (GasRL) bestätigt. Sollte das Europäische Parlament (EP) die Empfehlung des Fachausschusses bestätigen, werden den Plänen der EU-Kommission die rote Karte gezeigt.

Kommissionspläne mit fatalen Auswirkungen

Für regionale und lokale Energieversorgungsunternehmen ist eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Wasserstoffnetzen in höchstem Maße problematisch. Stadtwerke dürften dann kein Wasserstoffnetz errichten und betreiben können, wenn sie zugleich Betreiber eines Verteilernetzes für (Erd-)Gas sind.

Dies hätte nicht nur fatale Auswirkungen auf die Energiewende, sondern auch auf die deutsche Volkswirtschaft. Sehr eindringlich hat kürzlich ver.di auf die drohenden Folgen für die Beschäftigten der Stadtwerke sowie auch für die flächendeckende Versorgung kleiner Industrieanlagen und Gewerbebetriebe hingewiesen. Aber auch die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber, die bislang als unabhängige Transportnetzbetreiber (ITO) organisiert sind, könnten ihr bisheriges Geschäftsmodell nicht dauerhaft auf den überregionalen Transport von Wasserstoff ausdehnen und wären spätestens ab Ende 2030 zum Verkauf der Netze verpflichtet.

Was steht im Geier-Bericht und wie geht es weiter?

Der Geier-Bericht fordert nun, diese Entflechtungsvorgaben deutlich zu entschärfen, insbesondere auch für die Verteilernetze. Wie auch bisher bei den Erdgasnetzen sollen die Wasserstoffnetze in Fernleitungs- und Verteilernetzebenen unterteilt werden und eine Regulierung für Erdgas- und Wasserstoffnetze aus einem Guss erfolgen. Die Fernleitungsnetzbetreiber, regionale Netzbetreiber und Stadtwerke können in ihrer bisherigen Struktur unbefristet auch Wasserstoffnetze betreiben.

Die künftigen Entflechtungsvorgaben für Wasserstoff sollen an die in der Praxis bewährten Entflechtungsvorgaben angeglichen werden. Das heißt, Verteilernetzbetreiber müssen getrennte Konten für Erdgas- und Wasserstoffnetze führen und für die Pflicht einer gesellschaftsrechtlichen Trennung des gemeinsamen Netzbetriebs von den übrigen Bereichen des Stadtwerks gilt die bekannte De-Minimis-Regelung (< 100.000 angeschlossenen Kunden).

Entscheidend ist, wie sich der Europäische Rat zu den Vorschlägen des EP positioniert. Hier müssen jetzt unbedingt die Bundesregierung und das BMWK die Interessen der Kommunen und Stadtwerke in den anstehenden Diskussionsrunden im sog. Trilog-Verfahren unterstützen.

Die Vorschläge im Geier-Bericht sind übrigens auch in anderen Punkten bemerkenswert: Festgeschrieben werden sollen in der Gasrichtlinie die Verpflichtung der Kommunen zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung, wie sie auch in Deutschland aktuell diskutiert wird, sowie die Erstellung von lokalen Gas- und Wasserstoffnetzentwicklungsplänen durch die Verteilnetzbetreiber. Damit liegt die so wichtige vorausschauende Planung der Transformation der Gasnetze in den richtigen Händen.

Ansprechpartner*innen: Prof. Christian Held/Christian Thole/Johannes Nohl

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