Für oder gegen Kapazitätsmärkte in Europa? Die Europäische Kommission wird aktiv

(c) BBH
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Es kommt nicht allzu oft vor, dass die Europäische Kommission eine so genannte Sektoruntersuchung einleitet. Dabei nimmt sie in bestimmten Wirtschaftszweigen die gesamte Wettbewerbssituation unter die Lupe. Im Energiesektor gab es eine solche Untersuchung bereits im Jahr 2007. Was darauf folgte, ist allen bekannt: das Dritte EU-Binnenmarktpaket. Jetzt hat sich die Kommission einen anderen Sektor vorgenommen, nämlich die sog. Mechanismen zur Sicherung der Stromversorgung, also nichts anderes als die von der Bundesregierung im Grün– und Weißbuchprozess untersuchten Kapazitätsmärkte für den Strommarkt bzw. die gesamte konventionelle Stromerzeugung.

Warum wird die Kommission jetzt aktiv?

In Deutschland, aber auch in vielen anderen europäischen Staaten wird die Einführung von Kapazitätsmärkten diskutiert. Manche Staaten (wie z.B. Großbritannien oder Frankreich) haben bereits einen solchen. Als Hüterin des europäischen Wettbewerbs hat die Kommission große Sorgen: Wenn in Europa 28 nationale Kapazitätsmärkte entstehen, ist der Binnenmarkt Strom nur noch eine Illusion. Mit Hilfe der Sektoruntersuchung möchte die Kommission daher überprüfen, „ob bestimmte Gestaltungsmerkmale der Kapazitätsmechanismen den Wettbewerb zwischen Kapazitätsanbietern verzerren oder den grenzüberschreitenden Handel behindern“.

Ist auch Deutschland betroffen?

Unter den von der Untersuchung betroffenen Ländern befindet sich auch Deutschland, da die von der Bundesregierung geplante Kapazitätsreserve von der Kommission als Kapazitätsmechanismus und damit als potentielle Beihilfe gesehen wird. Die Kommission wird daher in den kommenden Wochen und Monaten ausgewählten Behörden und Marktteilnehmern in Deutschland unterschiedliche Fragenkataloge vorlegen. Hierzu ist die Kommission nach Art. 20a VerfVO berechtigt. Nach Abschluss der ersten Konsultationsrunde wird die Kommission die Auswertung der Ergebnisse bis Ende 2015 veröffentlichen und zur Diskussion stellen.

Welche Folgen hat das für Unternehmen?

Zunächst einmal entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen. Aber wenn ein Unternehmen Adressat einer Anfrage der Kommission ist, muss Folgendes beachtet werden:

  • Adressaten sind grundsätzlich verpflichtet, die angefragten Auskünfte vollständig und abschließend zu erteilen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen darf die Kommission aber nicht mit unverhältnismäßigen Anforderungen konfrontieren. Zudem müssen Anfragen gegenüber Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Wer die Informationspflicht nicht erfüllt, dem kann die Kommission Buß- und Zwangsgelder in beträchtlicher Höhe auferlegen.

Bei der Beantwortung der Fragen ist außerdem zu beachten, dass die eingereichten Informationen von der Kommission zur Einleitung eines Beihilfenverfahrens verwendet werden können. Zwar erscheint die beihilfenrechtliche Sektoruntersuchung für Unternehmen weniger Risiken zu bergen als kartellrechtliche Sektoruntersuchungen (wie u.a. die Sektoruntersuchung Energie 2007 oder die Sektoruntersuchung im Pharmasektor 2009), bei denen die Einleitung individueller Kartell- oder Missbrauchsverfahren häufig die Folge ist. Trotzdem müssen Anfragen der Kommission mit der gebotenen Sorgfalt (d.h. im Zweifel wie im Rahmen eines Kartellverfahrens) behandelt werden. In rechtlicher Hinsicht kann das insbesondere den Schutz sensibler Unternehmensdaten sowie die Wahrung der eigenen Rechtsposition betreffen.

Kommt ein europäischer Kapazitätsmarkt?

Was plant die Kommission mit der Sektoruntersuchung wirklich? Soll ein europaweiter Kapazitätsmarkt eingeführt werden? Schon heute wird gemunkelt, dass die Kommission größere Pläne verfolgt. Die Einführung von nationalen Kapazitätsmärkten konterkariert den Binnenmarkt Strom tatsächlich (wie das Beispiel Frankreichs zeigt). Daher ist zu erwarten, dass die Kommission repressiv einschreitet. Aber auch einheitliche Vorgaben für Kapazitätsmärkte oder sogar ein neues europäisches Marktdesign sind nicht ausgeschlossen.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Dr. Dörte Fouquet

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