Kommission macht Weg für Braunkohlereserve frei

(c) BBH
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Das Strommarktgesetz befindet sich bekanntlich auf der Zielgeraden (wir berichteten). Eine seiner Kernpunkte ist die Regelung zur so genannten Braunkohlereserve: Betreiber von Kohlekraftwerken werden dafür bezahlt, ihre Kraftwerke stillzulegen und für Zeiten zusätzlichen Strombedarfs bereitzuhalten – was den ersten Schritt in Richtung Braunkohleausstieg bedeutet.

Jetzt hat die Europäische Kommission grünes Licht für die sog. Braunkohlereserve gegeben. Zur Erinnerung: Im November 2015 hat das Bundeskabinett beschlossen, acht Braunkohlekraftwerke über die Braunkohlereserve stillzulegen. Die Kraftwerksbetreiber sollen für diesen Schritt mit insgesamt 1,6 Mrd. Euro entschädigt werden.

Dieser Entschluss hatte die Kommission auf den Plan gerufen, die bekanntermaßen bei „beihilferelevanten“ Sachverhalten gem. Art. 108 in Verbindung mit Art. 107 AEUV ein Wörtchen mitzureden hat. Jetzt hat die Kommission entschieden, dass der Vorstoß der Bundesregierung im Einklang mit EU-Recht steht, und damit den Weg für die Einführung der Braunkohlereserve geebnet. Eine unangemessene Wettbewerbsverzerrung im europäischen Binnenmarkt gehe mit ihrer Einführung nicht einher, befand die Kommission.

Die Höhe der Entschädigungszahlungen von 1,6 Mrd. Euro bewertete die Kommission dabei im Lichte des Beitrags, den die Maßnahme leiste, um die deutschen CO2-Emissionen zu verringern. Weil die Entschädigungszahlungen sich (nur) an der Höhe der entgangenen Gewinne für einen Zeitraum von vier Jahren orientieren, würden die Klimaschutzvorteile etwaige Wettbewerbsbeeinträchtigungen ausgleichen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau/Dr. Tigran Heymann

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