Neues für die Gaswirtschaft

© BBH

Immer wenn sich Dinge verändern, wird man daran erinnert, dass der Mensch durch und durch ein Gewohnheitstier ist. Oder wie lange haben Sie gebraucht, um mit der Zeitumstellung zurecht zu kommen? Ganz so punktuell wird die Marktraumumstellung Gas jedenfalls nicht sein: Einige Jahre wird es noch dauern, bis alle Geräte von L- auf H-Gas umgestellt sind. Keine leichte Aufgabe für die verantwortlichen Netzbetreiber. Neue Anforderungen folgen auch durch das Marktstammdatenregister und die Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung. Aber vielleicht schauen Sie einfach mal selbst? Unser aktueller Newsletter gibt einen guten Überblick, mit welchen Veränderungen Sie sich anfreunden müssen.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Dr. Erik Ahnis

Share
Weiterlesen

22 Januar

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz: Entlastung oder Verschlimmbesserung?

Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten. Dafür hat er das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet, das zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist und insgesamt 72 Gesetze und Verordnungen ändert. Dies betrifft unter anderem das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz,...

45. BImSchG. grüne Blätter Pflanzen Sonnenlicht

21 Januar

45. BImSchV: Neues Jahr – und (leider auch) neue Pflichten für Anlagenbetreiber

Betreiber von Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie) unterfallen, werden künftig verpflichtet, ein Umweltmanagementsystem einzuführen und zu betreiben. Die Betreiber sind mit diversen Fragen zur Umsetzung und neuem bürokratischen Aufwand für die potenziell betroffenen ca. 13.000 Industrieanlagen konfrontiert: Es müssen künftig...