Ran an die Reserve – BNetzA veröffentlicht den Reservekraftwerksbedarf für den kommenden Winter

(c) BBH
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am vergangenen Montag bekannt gegeben, wie hoch der Bedarf an Reservekraftwerkskapazitäten für den kommenden Winter sein wird. Die Veröffentlichung wurde mit einiger Spannung erwartet. Der Bedarf wird auf Grundlage der Netzreserveverordnung (NetzResV) ausgeschrieben (wir berichteten), und diese Verordnung wurde diesen Sommer bekanntlich unter der Drohkulisse durchgesetzt, dass ohne sie flächendeckenden Blackouts in den kommenden Wintermonaten drohen. Zum anderen wurde die Einführung der ResKV verschiedentlich als Einstieg in/ Übergangslösung für ein neues Marktdesign gewertet.

Die Hoffnung der Betreiber von Bestandsanlagen, dass die Vergütungsvorgaben der ResKV ihnen Planungssicherheit hinsichtlich des wirtschaftlichen (Weiter-)Betriebs ihrer Anlagen verschaffen würde, hat sich zwar nicht erfüllt. Dennoch wurde mit großem Interesse darauf geblickt, wie angespannt die Netzsituation vor allem im süddeutschen Netzbereich tatsächlich ist und welche Optionen sich hieraus im konkreten Fall ergeben.

Was hat die BNetzA festgestellt?

Der von der BNetzA vorgelegte Bericht kommt nun zu folgenden Erkenntnissen:

Zusätzlich zum bestehenden Redispatch-Volumen bestätigt die BNetzA einen Bedarf an Reservekraftwerkskapazitäten in Höhe von insgesamt 2.540 MW für den Winter 2013/2014. Dies hört sich auf den ersten Blick recht viel an. Der Bedarf ist aber dann doch geringer ausgefallen als erwartet, da unter anderem wichtige Gaskraftwerke im süddeutschen Raum mit festen anstatt unterbrechbaren Gasnetzzugangskapazitäten abgesichert werden konnten. Doch selbst der festgestellte Bedarf wird nicht in vollem Umfang ausgeschrieben. Nach Angaben der BNetzA sind bereits rund 80 Prozent des genannten Reservebedarfs vertraglich kontrahiert und unterliegen damit nicht den Bestimmungen der ResKV. So ist aufgrund schon bestehender Verträge mit sieben Kraftwerksbetreibern (allein vier davon mit einer Gesamtleistung von rd. 785 MW in Österreich) bereits eine Reserve in Höhe von 2.022 MW vertraglich gesichert. Im Ergebnis schreiben die Übertragungsnetzbetreiber daher nur noch 518 MW aus – also lediglich 20 Prozent des Gesamtbedarfs.

Wen das überrascht, dem sei die Lektüre des Berichts zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2011/12 empfohlen, den die BNetzA im letzten Mai veröffentlicht hat. Dort hatte die Behörde zur Überbrückung möglicher Engpässe die Kontrahierung von Reservekraftwerkskapazitäten im Umfang von 2.150 MW für den Winter 2012/2013 empfohlen – fast genau der Umfang der Reserveleistung also, der auch in diesem Jahr vertraglich bereits fixiert ist. Nicht zuletzt deswegen drängt sich (erneut) die letztlich rhetorische Frage auf, ob es angesichts der bestehenden (und offenbar bewährten) Praxis überhaupt der Einführung der ResKV bedurfte …

Wie geht es weiter?

Kraftwerksbetreiber können nun bis zum 1.10.2013 ihr Interesse an der Teilnahme an der Netzreserve bei den Übertragungsnetzbetreibern bekunden. Die BNetzA ruft hierzu ausdrücklich in der Veröffentlichung auf. Bis zum 15.10.2013 sollen die Reserveverträge mit dem Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der BNetzA abgeschlossen werden. Beide Fristen erscheinen recht sportlich, wenn man bedenkt, wie viel bei konkreter Umsetzung der Vorgaben der ResKV noch unsicher ist und welche Bedeutung die sichere Stromversorgung in Deutschland hat.

So oder so ist die Frage, auf wie viel Interesse die Netzreserve letztlich überhaupt stoßen wird. Die BNetzA scheint hier selbst äußerst skeptisch, weist sie doch im aktuellen Bericht vorsorglich darauf hin, dass im Falle mangelnden Interesses auch das Kraftwerk Mainz-Wiesbaden 2 mit einer Leistung von 335 MW „auf gesetzlicher Basis“ zur Verfügung stünde. Aber auch aus weiteren Gründen ist durchaus Skepsis angebracht: Wer bietet, muss sich auf eine kurze Vertragslaufzeit einlassen, ebenso auf eine rein zusatzkostenbasierte Vergütung, welche sich wiederum nur auf die angebotenen Kraftwerksanteile beziehen soll. Außerdem muss er sich verpflichten, nach der Teilnahme nicht mehr an den regulären Strommarkt zurückzukehren. Das könnte vielen Kraftwerksbetreibern auf den ersten Blick unattraktiv erscheinen.

Letztendlich wird hier erst der 1.10.2013 abschließende Klarheit bringen. Lassen wir uns also überraschen. Wobei: Für den nun gestarteten Testflug ist die Sache eigentlich viel zu wichtig.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Olaf Däuper/Dr. Tigran Heymann

Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher

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