Steuerlicher Querverbund: Ein Update

Bäderforum
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Blockheizkraftwerke (BHKW), die kommunale Bäder mit Wärme versorgen, sind unter den Erzeugungsanlagen der Stadtwerke etwas ganz Besonderes: Konfiguration und Betrieb solcher sog. Querverbund-BHKW werden primär durch körperschaftsteuerliche Vorgaben, weniger durch die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt.

Das BHKW ist das Vehikel zur Herstellung der für den steuerlichen Querverbund notwendigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zwischen dem Bad und dem Versorger. Doch was heißt das? Das BHKW erzeugt Wärme und Strom zugleich – die Wärme wird vom Bad verbraucht, und der Strom kommt dem Versorger zugute. Das klingt im ersten Moment schlicht, ist es aber tatsächlich nicht. Alles hängt an den Fragen, wie viel von der Wärme (erzeugt durch das BHKW) an das Bad geliefert und welcher Anteil des Wärmebedarfs des Bades vom BHKW gedeckt werden muss und wie groß der Vorteil zu sein hat, den der Versorger von der Stromlieferung hat.

Die Finanzverwaltung brütet nun schon seit bald fast vier Jahren (wir berichteten) über den Zusammenfassungskriterien. Nach den bisherigen Lösungsvorschlägen wäre der steuerliche Querverbund im besten Fall stark eingeschränkt und nach dem zuletzt im Sommer 2014 vorgelegten BMF-Entwurf faktisch unmöglich gemacht worden. Die Finanzverwaltung hat die Vorlage eines neuen Entwurfs nicht vor Anfang 2016 angekündigt. Wir dürfen gespannt sein auf das, was kommt.

Wichtig für die Branche ist im Augenblick, dass bald was kommt. Anderenfalls gibt es keine Planungssicherheit – weder bei der Installation eines neuen BHKW noch bei der fälligen Sanierung des Bades. Fast vier Jahre Stillstand bei der Planung neuer steuerlicher Querverbünde haben die betriebsübliche Nutzungsdauer von BHKW bald ausgereizt.

Doch was ist mit den bestehenden steuerlichen Querverbünden? In einer Übergangsphase werden voraussichtlich nur diejenigen Bestandsschutz genießen, die nach den bisherigen Grundsätzen anerkennungsfähig waren. Jeder Querverbund sollte daher aktuell daraufhin überprüft werden. Was ist, wenn das Querverbund-BHKW zwischenzeitlich Teil eines Wärmenetzes geworden ist? Und ist das vorliegende VDI-Gutachten zur Wirtschaftlichkeit noch aktuell? Selbst eine verbindliche Auskunft hilft nur dann, wenn der zur Beurteilung gestellte Sachverhalt von einst noch dem Status Quo – und das betrifft sowohl das BHKW als auch das Bad – entspricht.

So wie es aussieht, lässt die Finanzverwaltung den steuerlichen Querverbund rund ums kommunale Bad auf absehbare Zeit nicht zur Ruhe kommen.

Ansprechpartner: Rudolf Böck/Meike Weichel/Andreas Fimpel

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