Die Preisanpassung in der Strom- und Gasversorgung (Webinar)
Nach den drastischen Preisanstiegen des letzten Jahres haben sich die Beschaffungsmärkte wieder „beruhigt“ und die Preise sind gesunken, wenn auch nicht auf das alte Niveau. Diese an sich positive Entwicklung hat gleichwohl unweigerlich zur Folge, dass Strom- und Gaslieferanten die gesunkenen Beschaffungskosten zwingend an ihre Kunden weitergeben müssen. Insofern ist der extrem volatile Beschaffungsmarkt zukünftig stärker zu berücksichtigen, welcher Preisanpassungen – gleich in welche Richtung – vermutlich häufiger erforderlich machen wird als in der Vergangenheit.
Die rechtlichen Vorgaben zu Preisanpassungen sind dabei in den letzten Jahren vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung präzisiert sowie verschärft worden. In der Folge sind die Anforderungen an eine rechtssichere Preisanpassung gestiegen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung möchten wir mit Ihnen Schritt für Schritt auf die Umsetzung von Preisanpassungen, getrennt nach den Besonderheiten der Grund-/Ersatzversorgung sowie von Sonderverträgen eingehen. Wann ist eine öffentliche Bekanntgabe notwendig? Welche Fristen oder Formen sind zu beachten? Was muss alles in ein Preisanpassungsschreiben hinein (und was nicht)? Welche Fälle betrifft § 41 Abs. 6 EnWG, der für bestimmte Konstellationen gerade keine Kundeninformation bzw. Sonderkündigungsrecht vorsieht?
Alternativen zu Preisanpassungsmechanismen, wie Preisformeln oder eine Kopplung des Arbeitspreises an Spotmarktpreise, werden insbesondere im Verhältnis zu Kunden mit höheren Abnahmemengen von immer größerem Interesse. Auch Über-/Unterschreitungsregelungen werden selbst für Verträge mit größeren SLP-Kunden erwogen. Deshalb möchten wir im Rahmen der Veranstaltung auf Regelungen eingehen
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
10.04.2024/Webinar,
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.