Die Preisanpassung in der Strom- und Gasversorgung (Webinar)


Termin Details


Nach den drastischen Preisanstiegen des letzten Jahres haben sich die Beschaffungsmärkte wieder „beruhigt“ und die Preise sind gesunken, wenn auch nicht auf das alte Niveau. Diese an sich positive Entwicklung hat gleichwohl unweigerlich zur Folge, dass Strom- und Gaslieferanten die gesunkenen Beschaffungskosten zwingend an ihre Kunden weitergeben müssen. Insofern ist der extrem volatile Beschaffungsmarkt zukünftig stärker zu berücksichtigen, welcher Preisanpassungen – gleich in welche Richtung – vermutlich häufiger erforderlich macht als in der Vergangenheit.

Die rechtlichen Vorgaben zu Preisanpassungen sind dabei in den letzten Jahren vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung präzisiert sowie verschärft worden. In der Folge sind die Anforderungen an eine rechtssichere Preisanpassung gestiegen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung möchten wir mit Ihnen Schritt für Schritt auf die Umsetzung von Preisanpassungen, getrennt nach den Besonderheiten der Grund-/Ersatzversorgung sowie von Sonderverträgen eingehen. Wann ist eine öffentliche Bekanntgabe notwendig? Welche Fristen oder Formen sind zu beachten? Was muss alles in ein Preisanpassungsschreiben hinein (und was nicht)? Welche Fälle betrifft § 41 Abs. 6 EnWG, der für bestimmte Konstellationen gerade keine Kundeninformation bzw. Sonderkündigungsrecht vorsieht?

Gleichzeitig sorgen die Vorgaben zur Preisanpassung während des Bestehens der Strom- und Gaspreisbremse zum Teil immer noch für Verwirrung im Markt und haben medial für Aufsehen gesorgt. So etwa die Beweislastumkehr im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamts. Hierzu möchten wir auch unsere ersten Erfahrungen aus der Praxis mit einbringen.

Der Gesetzgeber hat mit der EnWG-Novelle des  letzten Jahres neue Vorgaben für die Preisänderungen in der Ersatzversorgung geschaffen; zudem ist die richtige Zuordnung von Kunden in diesem Segment problematisch.  Für Strom- und Gasversorger bedeutet dies, von bislang bekannten Abläufen – auch bei der Anpassung der Preise – Abstand zu nehmen.

Alternativen zu Preisanpassungsmechanismen, wie Preisformeln oder eine Kopplung des Arbeitspreises an Spotmarktpreise, werden insbesondere im Verhältnis zu Kunden mit höheren Abnahmemengen von immer größerem Interesse. Auch Über-/Unterschreitungsregelungen werden selbst für Verträge mit größeren SLP-Kunden erwogen. Deshalb möchten wir im Rahmen der Veranstaltung auf Regelungen eingehen, die eine Preisanpassung zukünftig vermeiden bzw. deren Risiken abmildern.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

20.9.2023/Webinar,
5.10.2023/Webinar und
9.11.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...