Informationsveranstaltung zur Novellierung der StromStV sowie Folgen für Energiegesellschaften bei Klinikkonzernen und Universitäten
Gegenwärtig plant der Verordnungsgeber eine Novellierung der Stromsteuerdurchführungsverordnung (nachfolgend: StromStV). Die neuen Regelungen können einen nicht nur unerheblichen Einfluss auf die Energiekosten haben. Insbesondere Unternehmen, die in der Vergangenheit eine Energiegesellschaft gegründet haben, könnten mit erheblichen Mehrkosten belastet werden.
Nähere Einzelheiten zu dieser Problemstellung und zu weiteren Handlungsoptionen finden Sie hier sowie in unserer Agenda. Anmelden können Sie sich hier.
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Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.