THG-Quotenhandel für Jedermann – Was kommt auf Energieversorger zu? (Webinar)


Termin Details


Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote sind neue Vorgaben für den Einsatz Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor beschlossen worden. Die konkretisierende 38. BImSchV wurde am Dienstag (23.11.2021) im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Dabei setzt der Verordnungsgeber insbesondere auf die Elektromobilität und schafft durch die Dreifachanrechnung neue, wirtschaftlich attraktive Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Ladestrom im Rahmen des THG-Quotenhandels. Betreiber von Ladepunkten sind zwar unmittelbar selbst angesprochen, jedoch die Umsetzung ist zäh. Für Energieversorger und Stadtwerke bietet sich deshalb mit der Quotendienstleistung ein attraktives Instrument zur Kundenbindung an: Durch das Einsammeln und die gebündelte Abwicklung und Vermarktung von Ladestrom-Quoten können (Zusatz-)Erlöse von ca. 10 ct/kWh oder mehr erzielt werden.

Es lohnt sich, die gesetzlich und verordnungsrechtlich geschaffenen neuen Möglichkeiten aufzugreifen und diese nicht den (teilweise erst neu entstehenden) Quotenhandelsplattformen zu überlassen. Wer garantiert, dass sich solche Unternehmen langfristig mit dem Quotenhandel zufrieden geben und nicht irgendwann als Stromlieferant und Wettbewerber auf die Kunden Ihres Hauses zugehen?

In unserem virtuellen Workshop werden wir vertiefend auf die rechtlichen und prozessualen Aspekte sowie die praktische Umsetzung des Quotenhandels ab dem 01.01.2022 eingehen.

Anmeldelink

Folgende Termine bieten wir an:

16.12.2021/Webinar und
18.01.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Susann Hinkfoth gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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