Erdgasumstellung für Industriekunden


Termin Details

  • Datum:
  • Ort: BBH-Köln

Seit Mai 2015 ist eines der größten Infrastrukturprojekte der deutschen Erdgasversorgung angelaufen: Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas. Wir hatten hierüber im Rahmen der Sitzungen des AK Arealnetz immer wieder berichtet. Betroffen sind im besonderen Maße die Industriekunden in den L-Gas-Gebieten in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie in Bremen. Der Umstellungsprozess ist auf einen Zeitraum bis 2030 angelegt. Allerdings gibt es aufgrund jüngster Erdbebenereignisse im Gasfeld Groningen eine starke Tendenz zur erheblichen Beschleunigung des Umstellungsprozesses Ihrer Verbrauchsgeräte und industriellen Gasprozesse. Eventuell haben Sie schon Nachricht von Ihrem Anschlussnetzbetreiber erhalten.

Die geplante Einstellung der L-Gas-Produktion in den Niederlanden und der fortlaufende Rückgang der nationalen Produktion betrifft Sie zum einen auf der Seite der Gastechnik, da Ihre Prozesse und Verbrauchsgeräte auf die neue Gasqualität H-Gas anzupassen sind, aber auch im Bereich der Beschaffung in einem enger werdenden L-Gas-Markt. Das Energiewirtschaftsgesetz enthält in § 19a EnWG eine industriefreundliche Regelung, nach der die entstehenden Kosten durch die Erdgasumstellung vom Anschlussnetzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Dies ist vertraglich zu regeln und Kostenvorschläge sind bezüglich der Erstattungsfähigkeit zu prüfen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

17.5.2018/Köln

 

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

04 Mai

Das neue Herkunftsnachweisregister für Gas/Wasserstoff und Wärme/Kälte: Es wird konkret

Am 1.5.2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Der Bundestag hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 12.4.2024 zugestimmt. Gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten war, stehen damit die zentralen Rechtsgrundlagen für die neuen...

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...