Ein neues Geschäft für Energieversorger: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Unternehmen und der Verwaltung

elektroauto emobilität parkplatz
© BBH

Wo werden Elektrofahrzeuge vor allem geladen? Häufig nicht an einer Ladesäule am Straßenrand, sondern zu Hause oder am Arbeitsplatz, auf dem Supermarktparkplatz bzw. im Parkhaus – überall dort eben, wo die Fahrzeuge für längere Zeit abgestellt werden. Die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur auf Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen steigt wie erwartet, und das ist für viele Unternehmen und Behörden ein Signal, Parkräume mit Ladeeinrichtungen auszustatten. Hinzu kommt das steigende Bewusstsein für Nachhaltigkeit, das sich etwa in der Anschaffung von Elektrofahrzeugen für die Fahrzeugflotten zeigt. So hat SAP im vergangenen Jahr angekündigt, bis 2020 in seiner Dienstwagenflotte 20 Prozent Elektrofahrzeuge einzusetzen und die hierfür erforderliche Ladeinfrastruktur zu errichten. Von der öffentlichen Verwaltung ist Ähnliches zu erwarten.

Ladeinfrastruktur zu errichten und betreiben ist aber nicht so einfach. Man steht unversehens vor einer Vielzahl komplexer Fragen. Welche Ladeeinrichtungen sind für die gewünschten Zwecke geeignet? Reicht die vorhandene Anschlussleistung aus? Müssen die Ladevorgänge über einen geeichten Zähler erfasst werden? Soll/muss abgerechnet werden und, wenn ja, wie? Wird das Unternehmen zum Energielieferanten oder Versorger i.S.d. Stromsteuergesetzes (StromStG)? Wann unterfallen eigenerzeugte Mengen der EEG-Umlage? Schließlich sind weitere steuerliche Aspekte zu klären, u.a. die Frage, ob und wie Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Unternehmen, die nicht selbst im Energiebereich tätig sind, kann bei diesen Fragen schnell das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen aus der Kontrolle geraten. Es überrascht daher nicht, dass Dienstleister zunehmend Anfragen von privaten Unternehmen erhalten, die Unterstützung bei Betrieb und Errichtung von Ladeinfrastruktur suchen. Dabei sind je nach Bedarf des jeweiligen Unternehmens vielfältige Serviceleistungen denkbar.

Dies reicht von einem „All-inclusive-Paket“, zu dem die Planung, die Beschaffung, die Errichtung und der Betrieb der Ladeeinrichtungen sowie der Vertragsschluss und die Abrechnung gegenüber den Nutzern gehören, bis zu einzelnen Dienstleistungen (etwa Errichtung der Ladeinfrastruktur, Wartung und Entstörung, Betrieb einer Hotline oder Abrechnung). Als Dienstleister eignen sich – neben überörtlichen Dienstleistern – oft auch die Energieversorger vor Ort, die solche Leistungen häufig bereits anbieten. Warum nicht die Chance ergreifen und hier ein neues – nicht zu bezuschussendes – Geschäftsmodell entwickeln?

Es gilt für Energieversorgungsunternehmen, sich rechtzeitig in diesem Markt zu positionieren und Kompetenz zu zeigen.

Ansprechpartner: Dr. Christian de Wyl/Jan-Hendrik vom Wege/Roman Ringwald

PS: Sie interessieren sich für diesen Thema, dann schauen Sie gern hier und hier.

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...