Vorsteuerabzugsberechtigung einer Einzelperson besteht schon vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft

(c) BBH
(c) BBH

Eine Kapitalgesellschaft zu gründen, kostet Geld. Die Umsatzsteuer, die dabei anfällt, können die künftigen Gesellschafter als Vorsteuer abziehen.

Nach einem Urteil  (Az. 1 K 1523/14 U) des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf gilt das auch für eine Einzelperson, die eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gründet. Auch diesem steht bereits ein Vorsteuerabzug aus den Gründungskosten zu. Allerdings muss erkennbar die Absicht bestanden haben, mit der Ein-Mann-Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen.

Der Umstand, dass  zu keinem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt wurden, steht dem Anspruch auf Vorsteuerabzug nicht entgegen. Das gilt selbst dann, wenn es tatsächlich nicht zur Gründung der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gekommen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss abschließend entscheiden.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Christian Fesl

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...