Arbeiten wo andere planschen: News zum kommunalen Bäderbetrieb
Damit es in Schwimmbädern nicht zu schwerwiegenden Unfällen kommt, sorgen Fachangestellte (wie bereits berichtet) für Bäderbetriebe für die Sicherheit der Badegäste. So gewissenhaft die Aufsicht im Schwimmbad dabei auch ist – Unfälle passieren vereinzelt leider immer wieder. Und dann stellt sich mitunter die Frage, ob auch der Betreiber des Schwimmbades dafür haftbar gemacht werden kann. Unter welchen Umständen das der Fall sein könnte, klärt gerade der Bundesgerichtshof (BGH). Worum es genau geht, lesen Sie in unserem Newsletter. Darin stellen wir übrigens auch vor, worauf Sie bei der Gestaltung Ihrer AGB, der Umsatzsteuer auf den Saunaeintritt und der Gewährung von Gemeinderabatten achten sollten.
Ansprechpartner BBH: Rudolf Böck/Meike Weichel
Ansprechpartner BBHC: Dr. Andreas Lied