BMWi kündigt Ergänzung der Besonderen Ausgleichsregelung an

(c) BBH
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will künftig verhindern, dass Unternehmen bei der EEG-Umlage draufzahlen, weil sie wegen Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nicht mehr als energieintensiv gelten und daher aus der Umlagenreduzierung herausfallen. Zu diesem Zweck soll die Besondere Ausgleichsregelung ergänzt werden. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums vom 19.5.2016 auf Länderfragen  zum Referentenentwurf des EEG 2016 hervor (wir berichteten).

Nicht folgen wollte das BMWi zunächst einem Vorstoß Nordrhein-Westfalens, das vorgeschlagen hatte, eine vorgelagerte Privilegierungsstufe von 14 bis 17 Prozent Stromkostenintensität mit einer Reduzierung der EEG-Umlage auf 20 Prozent einzuführen. Ein solcher Schritt würde – so das Ministerium – die Zahl der begünstigten Unternehmen ab dem Begrenzungsjahr 2017 spürbar erhöhen und zu einem Anstieg der EEG-Umlage führen, der den Stromverbrauchern nur schwer zu vermitteln sei. Allerdings erklärt das Ministerium selbst, dass genaue Zahlen insoweit „nicht abschätzbar“ seien. Vor diesem Hintergrund erscheint es durchaus sinnvoll, dem NRW-Vorschlag zu folgen und die stromkostenintensiven Unternehmen stufenweise an die Privilegierung der Besonderen Ausgleichsregelung heranzuführen. Warum das BMWi dies ablehnt, ist nur eingeschränkt nachvollziehbar.

Da sich in den letzten Antragsverfahren gezeigt hatte, dass Energieeinsparmaßnahmen gerade an den Schwellenwerten der Besonderen Ausgleichsregelung (das heißt der erforderlichen Stromkostenintensität von 17 bzw. 20 Prozent) dazu führen können, dass ein Unternehmen die Schwellen unterschreitet, soll die Besondere Ausgleichsregelung (wie bereits seit längerem angekündigt) um eine Regelung ergänzt werden, die dies verhindert. Das Ministerium sieht sich somit offenbar veranlasst, dieser unbeabsichtigten Folge der Pflicht zur Einrichtung eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2014 entgegenzuwirken.

Ob bzw. wie die angekündigte Neuregelung im Zuge der aktuellen Novellierung des EEG 2016 tatsächlich umgesetzt wird und ob noch weitere Ergänzungen (insbesondere zum friktionslosen Übergang von der Eigenversorgung in die Besondere Ausgleichsregelung) hinzukommen, wird abzuwarten sein. Über Neuerungen werden wir selbstverständlich wieder informieren.

Ansprechpartner: Jens Vollprecht/Andreas Große/Dr. Tigran Heymann/Jens Panknin

 

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