Chancen und Herausforderungen der Wärme- und Kälteversorgungsplanung mittels Anschluss- und Benutzungszwang

Die Wärmeversorgung zukünftig klimaschonend und energieeffizient zu gestalten, stellt sowohl Kommunen als auch Versorger und Endkunden vor große Herausforderungen. Kommunen können dabei ihre planungsrechtlichen Möglichkeiten – zum Beispiel im Rahmen einer kommunalen Wärmeleitplanung – für eine zukunftsorientierte Gestaltung der Wärmeversorgung vor Ort gezielt nutzen. Die Umsetzung konkreter Wärmeversorgungsprojekte sieht sich aber in jedem Fall großen Planungsunsicherheiten und hohen Investitionen gegenüber. Dies gilt insbesondere bei der Erschließung neuer oder der Modernisierung bestehender Versorgungsgebiete. Ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Wärme- und ggf. auch die Kälteversorgung kann dabei sowohl für Kommunen als auch für Versorger einen sicheren Handlungsrahmen schaffen. Hierdurch kann die andernfalls nur schwer erreichbare Planungssicherheit und damit einhergehend die Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung gewährleistet werden.

Rechtliche Besonderheiten eines Anschluss- und Benutzungszwangs

Neben den Vorteilen und Chancen, die ein Anschluss- und Benutzungszwang über den Weg einer Nah-/Fern-Wärme/Kälte-Satzung bietet, bestehen aber auch rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt:

So wird die Wärmeversorgung unter einem Anschluss- und Benutzungszwang zu einer öffentlichen Einrichtung, die bestimmte Zugriffs- und Kontrollrechte der Kommune sowie die besondere Beachtung vergabe- und kartellrechtlicher Vorschriften erfordert. Darüber hinaus stellt der Anschluss- und Benutzungszwang nicht nur für die Anschlussnehmer, sondern ggf. auch für potentielle Wettbewerber auf dem Wärmeversorgungsmarkt einen mitunter erheblichen Eingriff in ihre Grundrechte dar, der verhältnismäßig ausgestaltet sein muss. Dies erfordert insbesondere die Regelung ausgewogener Befreiungstatbestände, ohne dabei die Funktionalität oder Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Wärmeversorgung zu gefährden. Hierbei gilt es, die Wärmeversorgung vor Ort in bestehenden und ggf. zu aktualisierenden Satzungen rechtssicher abzubilden.

Kommunale Wärme- und Kälteversorgung – was gibt es zu beachten?

Stehen Kommunen vor der Entscheidung bzw. Überlegung, die Wärmeversorgung erstmalig als öffentliche Einrichtung auszugestalten, stellen sich eine Vielzahl an Fragen: Unter welchen Voraussetzungen kann ein Anschluss- und Benutzungszwang umgesetzt werden? Welche tatsächlichen Anforderungen muss die Wärmeversorgung erfüllen? Was bedeutet ein Anschluss- und Benutzungszwang für die beteiligten Akteure sowie für die Ausgestaltung der Betriebsform der öffentlichen Einrichtung und des Benutzungsverhältnisses mit den Anschlusspflichtigen/Wärmekunden? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bzw. eröffnen oder verschließen sich? In welchem Verhältnis stehen die öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu den zivilrechtlichen Vorgaben (z.B. AVBFernwärmeV, HeizKV)? Welche Auswirkung hat ein Anschluss- und Benutzungszwang auf die Kostenregulierung und Preisgestaltung? Ab wann besteht eine Ausschreibungspflicht und welche vergaberechtlichen Vorgaben sind eventuell zu beachten? Wie ist das Verhältnis zwischen der Kommune und dem Versorgungsunternehmen auszugestalten? Für welche Fälle alternativer Wärmeversorgungen müssen Ausnahmen vorgesehen und gewährt werden?

Kommunen sowie bestehende oder interessierte Versorgungsunternehmen sollten sich über diese Fragen einen fundierten Überblick verschaffen, bevor der politische Weg eines Satzungserlasses oder einer Satzungsänderung eingeschlagen oder aber vorschnell verworfen wird.

Ansprechpartner*innen: Ulf Jacobshagen/Barbara von Gayling-Westphal/Laura Radimeczky-Krekel

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