Fukushima und die Folgen: Deutsche Atompolitik schafft neue Rechtsfragen

Am heutigen Tag jähren sich die schrecklichen Ereignisse von Fukushima erstmals. Die Havarie eines Kernkraftwerks im Hochtechnologieland Japan hat nicht nur dramatische Schäden verursacht, sondern auch die friedliche Nutzung der Atomenergie insgesamt in Frage gestellt.

In Deutschland sind deswegen acht der damals noch 17 im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke vom Netz gegangen – und das nur wenige Monate nach der politisch hoch umstrittenen Laufzeitverlängerung bis ins Jahr 2040. Stattdessen steigt nun die Bundesrepublik stufenweise aus der Kernenergie aus. Bereits im Jahr 2022 wird kein Strom in Kernkraftwerken mehr produziert. Anders als beim rot-grünen Atomausstieg aus dem Jahr 2002 stellt auch keine politisch relevante Partei den Ausstieg mehr in Frage.

Wer aber glaubt, dass damit auch der Streit um die Atomkraft zu Ende geht, täuscht sich. Dafür haben vor allem die großen Konzerne als Betreiber von Kernkraftwerken finanziell zu viel zu verlieren. Zwar akzeptieren sie offensichtlich nun den Atomausstieg als solchen. Für die vorzeitige Abschaltung der Kernkraftwerke soll die öffentliche Hand aber eine milliardenschwere Entschädigung zahlen und gleichzeitig auch auf die Kernbrennstoffsteuer verzichten. Das wäre nicht nur haushaltspolitisch ein Fiasko, sondern steht auch rechtlich auf wackeligen Beinen:

Die KKW-Betreiber – E.ON hat schon Mitte November 2011 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt – sehen mit der vorzeitigen Abschaltung von Kraftwerken ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt und meinen, ihnen müsste der entgangene Gewinn aus dem ursprünglich verlängerten Betrieb der Kernkraftwerke ersetzt werden. Das überzeugt nicht. Dagegen spricht schon die nach Fukushima notwendig gewordene Neubewertung der Sicherheitslage in deutschen Kernkraftwerken, die den Gewinnerwartungen der Konzerne vorgeht. Darüber hinaus handelt es sich bei den Kernkraftwerken um mittlerweile komplett abgeschriebene Altanlagen, deren schützenswerte Eigentumssubstanz betriebswirtschaftlich betrachtet „aufgezehrt“ ist.

Die KKW-Betreiber möchten insbesondere ihre Gewinne aus der Laufzeitverlängerung 2010 ersetzt bekommen. Diese Laufzeitverlängerung kann aber bereits deswegen keine grundrechtlich geschützte Rechtsposition der KKW-Betreiber begründen, weil sie vermutlich gar nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Der Bundesrat hätte ihr nach den Vorgaben des Grundgesetzes zustimmen müssen – hat er aber nicht.

Deswegen hatten zunächst fünf Bundesländer am 28.2.2011 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geklagt. Das Gericht musste hierüber bislang zwar nicht entscheiden, weil die Laufzeitverlängerung mit sofortiger Abschaltung von acht Kernkraftwerken und einem stufenweisen Abschaltplan für die verbleibenden neun Kernkraftwerke faktisch komplett zurückgenommen wurde. Nun wird dieser Rechtsstreit mittelbar aber wieder interessant, weil sich die KKW-Betreiber bei ihren Entschädigungsklagen auch auf Vorteile aus der Laufzeitverlängerung stützen wollen. Damit werden sie vermutlich nicht weit kommen.

Nicht wesentlich anders verhält es sich im Streit um die Kernbrennstoffsteuer, die dem Bund jährliche Einnahmen von knapp einer Milliarde Euro beschert. Zwar haben die KKW-Betreiber zunächst im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes erste Erfolge gegen die Erhebung der Kernbrennstoffsteuer erzielt. Jedoch scheint sich das Blatt nun zu wenden, nachdem das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg am 11. Januar 2012 entschied, die Kernbrennstoffsteuer sei verfassungsgemäß.

Die KKW-Betreiber halten die Kernbrennstoffsteuer deswegen für verfassungswidrig, weil sie keine Verbrauchssteuer sei und damit die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Frage stehe.

Dafür müsste nämlich (so die KKW-Betreiber) die Erhebung der Steuer im Ergebnis dazu führen, dass die Strompreise für den Endverbraucher steigen. Ob dies gelingt, hängt von der Kostenstruktur der Kraftwerke insgesamt ab. Grund hierfür ist, dass sich der Börsenpreis für Strom im Grundsatz nach den Kosten des jeweils teuersten, gerade noch zur Deckung der Nachfrage benötigten Kraftwerks richtet. Da Kernkraftwerke über niedrige variable Kosten verfügen, sind sie selten preissetzend, aber besonders margenträchtig. Deswegen würde – nach Auffassung der Konzerne – die Wälzung der Kernbrennstoffsteuer auf den Endverbraucher regelmäßig nicht gelingen, die Kernbrennstoffsteuer sei keine Verbrauchsteuer und folglich verfassungswidrig.

Nähme man dieses Argument ernst, dann würde gelten: Je größer die Marge eines Erzeugers, desto sicherer ist er vor der Erhebung einer Verbrauchsteuer. Der Gesetzgeber wäre gehindert gerade denjenigen zu besteuern, der besonders leistungsfähig ist. Ob das dem BVerfG einleuchten wird, darf man bezweifeln.

Weit länger als der Kampf der KKW-Betreiber um ihre Gewinne und Margen werden uns noch die Rechtsfragen beschäftigt halten, die der Rückbau stillgelegter Kernkraftwerke und die Suche nach einem geeigneten atomaren Endlager aufwerfen.

Beispiel Endlagersuche: Allein den Salzstock in Gorleben zu erkunden, hat sich als Sackgasse erwiesen. Bund und Länder mögen noch streiten, ob der Salzstock überhaupt weiterhin erkundet werden soll. Unstreitig dürfte aber nun sein, dass man jetzt ernsthaft nach Alternativen sucht. Nur der Vergleich mehrerer Standorte verhindert, dass man sich ohne sachlichen Grund zu früh festlegt.

Wie man transparente und sachgerechte Kriterien für die Standortwahl definiert, ist dabei politisch heiß umstritten. Spätestens bis zum Jahr 2015 aber muss der deutsche Gesetzgeber der Europäischen Kommission einen Plan für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorlegen. Geeignete Vorbilder, wie das ergebnisoffene Auswahlverfahren in der Schweiz, gibt es. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich alle Parteien auf ein bürgernahes Verfahren mit großer technischer und rechtlicher Sorgfalt verständigen. Nur dann kann der bislang so häufig entstandene Eindruck, die Endlagerentscheidung werde rein politisch motiviert getroffen, vermieden werden, und nur dann wird ein Endlager in der Bevölkerung auf die notwendige Akzeptanz stoßen.

Schließlich bliebe dann noch die Frage, wer die Kosten der Endlagersuche, aber auch des Rückbaus von Kernkraftwerken übernimmt. Und da wären wir dann wieder bei den KKW-Betreibern und der Frage, ob derjenige, der mit Kernkraftwerken jahrzehntelang sehr viel Geld verdient hat, nicht auch für die Folgen gerade zu stehen hat.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Dr. Roman Ringwald

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