„Good Governance“ und verantwortungsvolle Organisationsführung im öffentlichen Sektor: Neuer Entwurf des D-PCGM veröffentlicht!

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Am 15.1.2021 hat die Expertenkommission D-PCGM die überarbeitete 2. Fassung des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) veröffentlicht. Becker Büttner Held hat die Expertenkommission begleitet und besonderen Wert darauf gelegt, das Spannungsfeld von Kommunal- und Unternehmensinteressen der Aufsichtsräte zu vermitteln und hervorzuheben, dass die Implementierung der Regelungen im Unternehmensalltag praktikabel sein muss.

Public Corporate Governance

Für öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen sind „Good Governance“ und verantwortungsvolle Organisationsführung besonders wichtig (wir berichteten). Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es ein Regelwerk, das den Anforderungen gerecht wird und bei allen Akteuren auf Akzeptanz stößt. Public-Corporate-Governance-Kodizes sollen Charakteristika der Public Corporate Governance zusammenfassen und verständliche Handlungsempfehlungen zu den regelmäßig auftretenden Governance-Fragen, Unklarheiten oder Lücken in Gesetzen bereithalten.

Entsprechend umfasst der D-PCGM Grundsätze zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen ebenso wie Hinweise auf gesetzliche Vorschriften und Vorgaben. Er bietet ein fundiertes Unterstützungsangebot für die Akteure, die damit betraut sind, in Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen die Best Practice zur Corporate Governance zu implementieren und zu evaluieren. Insbesondere gibt der D-PCGM  Impulse zu möglichen Herangehensweisen an zahlreiche Fragen der betroffenen Handlungsfelder.

Die Grundsätze umsetzen

Ob der D-PCGM sein Ziel – die Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit von Organisationen der öffentlichen Hand bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sicherzustellen – erreichen wird, bleibt offen. Den Handlungsempfehlungen fehlt es nämlich an einer skalierbaren Anwendung nach Größe und Komplexität des jeweiligen Unternehmens.

Unabhängig davon haben im vergangenen Jahr neben vielen weiteren Institutionen der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützende Beschlüsse zur Nutzung des Musterkodex gefasst.

Ansprechpartner*innen: Tobias Sengenberger/Dr. Philipp Bacher

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