Weniger Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft

Am 21.12.2021 hat das Bundeskartellamt (BKartA) den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zur Erfassung von Haushaltsabfällen veröffentlicht. Konkret ging es dabei um die Entwicklung der Märkte für Sammlung und Transport von kommunalen Haushaltsabfällen und Verpackungsabfällen privater Haushalte im Zeitraum von 2006 bis 2018. Das Ergebnis der Analyse: Der Wettbewerb nimmt in allen Bereichen ab.

Verpackungsrücknahme im dualen System

Aus der Sektoruntersuchung geht hervor, dass die Preise für die Erfassung von Verpackungsabfällen ab 2012 bis 2018 um etwa ein Viertel gestiegen sind. Die Anzahl der Unternehmen, die auf die Ausschreibungen bieten, ist demgegenüber gesunken. 2006 kamen durchschnittlich vier bis fünf Gebote auf eine Ausschreibung, 2018 waren es nur noch zwei bis drei.

Wegen ihrer teils starken regionalen Konzentration werden Entsorgungsmärkte vom BKartA als lokale Märkte zu betrachtet, auf denen wenige Anbieter mit hohen Marktanteilen aufeinandertreffen. Die Gefahr oligopolistischer Strukturen in diesem Wirtschaftszweig wird vom BKartA deshalb als besonders hoch und ein gesunder Wettbewerb als umso wichtiger eingestuft. Die bundesweite Tendenz geht nach Feststellung des BKartA derzeit jedoch in die andere Richtung: In der ersten Hälfte des Untersuchungszeitraums lag demnach der Anteil der Ausschreibungen mit neuen Vertragsnehmern noch bei 40 bis 70 Prozent, halbierte sich jedoch ab 2012 auf 20 bis 40 Prozent. Dabei ist laut BKartA eine gefestigte Marktstellung einiger weniger größerer Entsorgungsunternehmen festzustellen. Bundesweit führend ist demnach Remondis, gefolgt von Alba und Veolia. Jeweils regional begrenzt sind daneben einige kleinere und mittelständische Unternehmen aktiv.

Sammlung und Transport von Haushaltsabfällen

Kommunen erbringen etwa die Hälfte der Leistungen im Bereich der Erfassung von Haushaltsabfällen. Dieser Anteil ist dem Wettbewerb entzogen, so dass für ihn die preissenkende Wirkung des Wettbewerbs entfällt. Die andere Hälfte wird öffentlich ausgeschrieben. Doch auch bei den kommunalen Haushaltsabfällen nimmt die Wettbewerbsintensität laut dem Befund des BKartA ab: 2006 erhielten noch an die 70 Prozent der Ausschreibungen mehr als drei Gebote, 2018 waren es hingegen nur noch 30 Prozent. Auch hier sind die Preise für Erfassungsleistungen im Beobachtungszeitraum inflationsbereinigt gestiegen.

Konsequenzen für die Verbraucher

Ein funktionierender Wettbewerb, in dessen Rahmen das jeweils wirtschaftlichste Gebot zum Zuge kommt, ist nicht nur Treiber für Qualität, Effizienz und Innovation beim Recycling, sondern führt auch zu erheblichen Kosteneinsparungen. Das zeigt die Sektoruntersuchung aus dem Jahr 2012. Für Verbraucher ist die zunehmende Konzentration der Entsorgungsmärkte aus Sicht des BKartA deshalb besorgniserregend. Höhere Produktpreise und Abfallgebühren drohen demnach als Folge.

Abfallunternehmen vor der Fusionskontrolle

Die Entsorgungswirtschaft ist beim BKartA kein unbeschriebenes Blatt. Fusionen und die fortschreitende Konzentration der Branche werden seit Jahren kritisch beäugt – und das nicht nur in Deutschland.

Zuletzt sorgten die französischen Wasser- und Abfallunternehmen Suez und Veolia für Aufsehen (wir berichteten), das von der Kommission kürzlich unter Auflagen (v.a. für den französischen Markt) freigegeben wurde.

In Deutschland hatte das BKartA 2019 hingegen noch das geplante Zusammengehen des Entsorgers Remondis und des dualen Systembetreibers Grüner Punkt mit der Begründung untersagt (wir berichteten), dass Remondis erhebliche Marktanteile in der Verpackungsentsorgung erlangt hätte und der Wettbewerb der dualen Systeme erheblich behindert worden wäre. Jüngst gab das BKartA auf der Grundlage weitreichender Kompensationsmaßnahmen einem Joint Venture von Remondis und K+S zur Entsorgung gefährlicher Abfälle grünes Licht (wir berichteten).

Jenseits der großen Zusammenschlüsse fielen und fallen jedoch viele Übernahmen von Entsorgungsunternehmen, die nicht die entsprechenden Mindestumsätze erzielten, durch die Maschen des Netzes behördlicher Kontrolle.

Mit den zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuerungen durch die 10. GWB-Novelle (wir berichteten) könnte sich das aber ändern: Gem. § 39a GWB kann das BKartA nun nämlich auch unterhalb der Umsatzschwelle liegende Unternehmen dazu verpflichten, Zusammenschlüsse in bestimmten Wirtschaftszweigen anzumelden, wenn zuvor eine Sektoruntersuchung gem. § 32e GWB durchgeführt wurde. Näheres dazu wird eine separate Untersuchung des BKartA klären.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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