„O2 can’t do“: Kommission untersagt Fusion von Hutchinson und Telefónica UK

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Der europäische Telekommunikationsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Die Liberalisierung des Sektors hat europaweit den Wettbewerb belebt, wovon Verbraucher durch eine nie dagewesene Produktvielfalt und niedrigere Preise profitieren. Immer mehr informationstechnische Vernetzung in Haushalten und Industrie und der zunehmende Datenverkehr zwingen Technik, Dienstleistungen und Produkte fortwährend zu Anpassungen. Andererseits kam es in der zurückliegenden Zeit auch zu einer Konsolidierungswelle – der Telekommunikationssektor konnte eine Reihe von Elefantenhochzeiten feiern. So wie zuletzt auf dem deutschen Mobilfunkmarkt zwischen O2 (Telefónica) und EPlus (KPN), deren Ehe – unter Auflagen – den Segen der Kommission fand.

Nun hat sich jedoch die Europäische Kommission in das bunte Getümmel gemischt und drückt kräftig auf die Spaßbremse. Sie untersagt den geplanten Zusammenschluss des in Großbritannien viertgrößten Anbieters Three aus dem Konzern Hutchinson mit der Nummer Zwei, der britischen Tochter Telefónica des Telekomriesen O2. Dafür kann sie gute Gründe vorweisen:

In Großbritannien zahlen Verbraucher für mobile Telekommunikation gegenwärtig mit die niedrigsten Preise in Europa. Auf dem dortigen Markt gibt es derzeit allerdings nur vier potente Anbieter, die auch über eigene Netze verfügen. Neben Three und Telefónica UK sind dies Vodafone und die Mobilfunksparte Everything Everywhere der British Telecom. Im Übrigen gibt es eine Reihe virtueller Anbieter, die allerdings die Infrastrukturen der vorgenannten Unternehmen mitnutzen müssen.

Der geplante Zusammenschluss von Hutchinson und Telefónica UK hätte dem fusionierten Konzern mit einem Anteil von über 40 Prozent die Marktführerschaft gebracht, der fortan nur noch zwei ernsthafte Konkurrenten hätten entgegen treten können. Daher ließ die Fusion nach Feststellung der Wettbewerbsbehörde eine Schwächung der wettbewerblichen Marktstrukturen und letztlich einen Preisanstieg sowie negative Effekte auf den Ausbau der Mobilfunkinfrastrukturen und die Qualität der Dienstleistungen befürchten.

In der Summe war dies dann doch zuviel des Guten, wie die Kommission befand. An ihrer Einschätzung konnten nämlich auch die von den Fusionspartnern in spe angebotenen Verpflichtungszusagen nichts ändern. Weder die vorgeschlagene Verpflichtung, die virtuellen Mobilfunkanbieter beim Zugang zu den Infrastrukturen zu unterstützen, noch die angedachte Veräußerung von Beteiligungen im Mobilfunkbereich und auch nicht die sonst angebotenen verhaltensbezogenen Abhilfemaßnahmen konnten die Kommission davon überzeugen, dass sich die Wettbewerbsnachteile der Fusion dadurch hätten ausgleichen lassen.

Wie es nun im konkreten Fall weitergeht, ist derzeit noch offen. Die Beteiligten zeigten sich in ersten Reaktionen tief enttäuscht und loten aktuell ihre Optionen aus. Gut möglich, dass der Fall letztlich auch noch vor Gericht kommt. Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen fusionsrechtlichen Streit zwischen Heiratswilligen und den Party-Crashern aus der Brüsseler Wettbewerbsbehörde zu entscheiden hätte.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Axel Kafka/Dr. Tigran Heymann

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