Elektromobilität rechtssicher gestalten


Termin Details


Die Elektromobilität ist mit Schwung in das Jahr 2018 gestartet: Mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020″ weitet die Bundesregierung die finanzielle Förderung erneut aus. Die Verpflichtung zur Umsetzung des punktuellen (Ad hoc) Ladens erleichtert den Zugang zur Ladeinfrastruktur und die geplante Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie beschleunigt den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Privatgrundstücken. Zudem vereinfacht die Novelle des Stromsteuerrechts den Betrieb von Ladeeinrichtungen in Kundenanlagen.

Die praktische Umsetzung von Elektromobilität und Elektromobilitätskonzepten durch Unternehmen, Energieversorger, E-Mobility-Dienstleister und Kommunen bleibt damit auch 2018 spannend und bietet eine Vielzahl – zum Teil neuer – Herausforderungen. Unser Seminar zur Elektromobilität möchte Ihnen einen Fahrplan für die (weitere) Ausgestaltung Ihrer Elektromobilitätskonzepte und die rechtliche Umsetzung an die Hand geben. Dabei versuchen wir einen vollständigen Überblick über relevante rechtliche Aspekte zu geben. U. a. setzen wir uns mit folgenden Themen auseinander:

  • Rechtsrahmen für Ladeinfrastruktur (LadesäulenVO, punktuelles Aufladen, etc.)
  • Aktueller Stand zu den eichrechtlichen Anforderungen – Abrechnung nach kWh, Zeit oder Flatrate?
  • Lastmanagement und § 14a EnWG
  • Die Rolle des Netzbetreibers: Implementierung von Meldepflichten und Anreize für eine Steuerung
  • Eigenerzeugung und Ladestrom
  • Ausnahmen bei der Stromsteuer und Optionen für die Abwicklung der EEG-Umlage
  • Laden beim Arbeitgeber und Steuerliche Aspekte
  • Förderaufrufe und Förderrichtlinien
  • Rechtssichere Gestaltung von Ladesäulen-Contracting und weiteren E-Mobility-Produkten

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

12.3.2018/Berlin,
10.4.2018/Köln,
7.5.2018/Stuttgart,
29.5.2018/Hamburg,
19.6.2018/Erfurt und
3.7.2018/München.

 

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

04 Mai

Das neue Herkunftsnachweisregister für Gas/Wasserstoff und Wärme/Kälte: Es wird konkret

Am 1.5.2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Der Bundestag hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 12.4.2024 zugestimmt. Gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten war, stehen damit die zentralen Rechtsgrundlagen für die neuen...

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...