Energierecht für Industrieunternehmen


Termin Details

  • Datum:
  • Ort: BBH-Köln

Die Europäische Kommission, der Gesetz- und Verordnungsgeber und die Aufsichtsbehörden haben sich auch in diesem Jahr wieder besondere Mühe gegeben, das Energierecht zunehmend komplizierter zu gestalten. Die Tendenz, die bereits in den letzten Jahren zu erkennen und zu spüren war, hält also an und nimmt – so scheint es zumindest – nochmals an Fahrt auf.

Neben der Komplexität der einschlägigen rechtlichen Regelungen, die gerade für energieintensive Unternehmen aufgrund steigender Energiekosten stets von Bedeutung sind, gewinnt ein Thema wieder an Bedeutung, welches viele Unternehmen bereits „zu den Akten gelegt haben“. Aufgrund aktueller Rechtsprechung und der neueren Verwaltungspraxis ist die Frage „Kundenanlage, geschlossenes Verteilernetz oder Netz der allgemeinen Versorgung?“ vielfach neu zu stellen. Die Bewertung hat wiederum erheblichen Einfluss auf die regulatorischen Pflichten, die von einem Unternehmen zu beachten sind.

Wer in einem betroffenen Unternehmen die richtigen Entscheidungen treffen, keine Optimierungsmöglichkeiten verpassen will und nicht unvorbereitet die Regulierungsvorgaben eines Netzbetreibers umsetzen will, muss sich grundlegend und intensiv mit dem Energierecht befassen.

Wir möchten Sie auch weiterhin dabei unterstützen und freuen uns, Sie auch in diesem Jahr zu unserem 1- bzw. 2-Tages-Intensiv-Seminar anbieten zu können.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

21.11.2018 & 22.11.2018/Köln und
26.11.2018 & 27.11.2018/Berlin.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

04 Mai

Das neue Herkunftsnachweisregister für Gas/Wasserstoff und Wärme/Kälte: Es wird konkret

Am 1.5.2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Der Bundestag hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 12.4.2024 zugestimmt. Gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten war, stehen damit die zentralen Rechtsgrundlagen für die neuen...

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...