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Covid-19-Gesetz: Gesellschaftsvertrag sticht Vereinfachungsregel
Nach der Vereinfachungsregel des Art. 2 § 2 Covid-19-Gesetz können Gesellschafter Beschlüsse in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter fassen. Bisher war unklar, ob die gesetzliche Vereinfachungsregel auch einer gesellschaftsvertraglichen Regelung für eine präsenzlose Entscheidungsfindung vorgeht. Zwei Urteile...
Virtuelle Hauptversammlung der AG und Gesellschafterbeschlüsse der GmbH in der Corona-Krise
Am Mittwoch, den 25.3.2020, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (BT-Drs. 19/18110 – wir berichteten) angenommen (nachfolgend Covid-19-Gesetz). Das Gesetz soll unter anderem gewährleisten, dass Unternehmen auch ohne physische Zusammenkunft von Personen...
Steuerlicher Querverbund als Beihilfe: Verfahren erledigt, Rechtsfragen ungeklärt
Vergangenen Oktober hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem EuGH den steuerlichen Querverbund zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. I R 18/19), der von großer Bedeutung für die Finanzierung von Teilen der Daseinsvorsorge ist. Nun haben die Parteien das konkrete Verfahren beim BFH, das...
Preiserhöhungen durch Stadtwerke: Aufsichtsrat in der Zwickmühle
Einen Aufsichtsratsposten wahrzunehmen, scheint erst einmal eine attraktive Sache: ehrenvoll, und nicht selten auch ziemlich gut bezahlt. Doch dass ein solches Mandat auch Schattenseiten haben kann, merkt das Mitglied eines Aufsichtsrates spätestens dann, wenn es darum geht, für die eigene...
Aufsichtsrats-Fortbildung: Wer zahlt die Kosten?
Aufsichtsratsmitglieder müssen ein Mindestmaß an Sachkunde aufweisen. Das hat der BGH schon vor mehr als 20 Jahren in der Hertie-Entscheidung festgestellt. Doch wer sachkundig sein und bleiben will, muss sich fortbilden – und wer soll das bezahlen? Das regeln weder...
Warum Stadtwerke ein Risikomanagementsystem benötigen: Risikomanagement birgt Chancen
Risikomanagementsysteme sind nicht nur vorgeschrieben, sondern helfen auch, die ökonomischen Ziele eines Unternehmens zu erreichen. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, die negative Abweichung (Risiko) von den Unternehmenszielen zu reduzieren und gleichzeitig mögliche positive Abweichungen (Chancen) zu identifizieren und zu fördern.
GmbH-Aufsichtsräte im Glück?
Spätestens seit der berühmten ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) (Urteil v. 21.4.1997, II ZR 175/95) beschäftigt die Haftung von Aufsichtsräten Praxis und Wissenschaft. Unterläuft dem Aufsichtsrat ein Fehler bei seiner Überwachungsaufgabe, können seine Mitglieder hierfür haften. Das gilt auch für GmbH-Aufsichtsräte,...