Jetzt wird wieder auf die (Wärmepreis-)Bremse gedrückt!

Am 24.12.2022 sind das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) in Kraft getreten. Für Wärmeversorgungsunternehmen und ihre Kund*innen bringen sie umfangreiche neue Aufgaben mit sich, deren Umsetzung sich bisweilen komplex gestaltet. Nun liegt bereits der „Gesetzentwurf zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Gesetze“ vor, der am 27.3.2023 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein wird, zu der der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zusammenkommt.

Was bringt die Änderung zu EWPBG und StromPBG?

Gegenstand des Entwurfs des Änderungsgesetzes sind vor allem umfangreiche neue Vorschriften für die im EWPBG und im StromPBG vorgesehene Prüfbehörde, die noch durch Rechtsverordnung der Bundesregierung zu benennen ist.

In diesem Zuge möchte der Gesetzgeber auch das bestehende Regelungswerk der Preisbremsengesetze anpacken, weshalb der Entwurf des Änderungsgesetzes auch Anpassungen bestehender Vorgaben vorsieht, die für die Wärmeversorgungsunternehmen und ihre Wärmekund*innen relevant sind.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 1.3.2023 eine Rechtsverordnung beschlossen, die eine Anpassung des Differenzbetrags in den Energiepreisbremsen vorsieht (Differenzbetragsanpassungsverordnung). Die darin enthaltenen Vorgaben sind durch die Wärmeversorger bereits zum 1.5.2023 umzusetzen und sind mit maßgeblich für die Selbsterklärungen, die bestimmte Unternehmen bis zum 31.3.2023 abzugeben haben.

Ansprechpartner*innen: Ulf Jacobshagen/Jakob Fleischmann/Katharina von Schack/Ina Benedix

PS: Sie interessieren sich für das Thema, dann ist unser Webinar ggf. interessant für Sie: Wärmepreisbremse 2.0 sowie Vorgaben für die Verbrauchserfassung und Abrechnung von Wärme und Kälte.

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