Datenschutz mit Zähnen: Facebook bekommt für WhatsApp-Datennutzung Ärger

(c) BBH
(c) BBH

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben. Soweit Daten bereits erhoben wurden, hat er Facebook aufgegeben, diese zu löschen.

2014, als Facebook für 19 Mrd. US-Dollar WhatsApp übernahm, hatte der Datenriese aus den USA noch abgestritten, dass er solche Absichten hege. Aber die Realität sieht längst anders aus: Facebook ruft die bei WhatsApp hinterlegte Telefonnummer ab und verwendet sie für Werbezwecke auf Facebook. Wer dieser Verwendung innerhalb der kurzen Frist widersprochen hat, ist vor einer Weitergabe trotzdem nicht geschützt. Nach Auskunft von WhatsApp wird die Nummer in diesen Fällen für die Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen oder der Bekämpfung von Spam oder Missbrauch genutzt.

Diesem Vorgehen sucht der Hamburgische Datenschutzbeauftragte durch Erlass einer Verwaltungsanordnung einen Riegel vorzuschieben. Facebook führe nicht nur die Nutzer und die Öffentlichkeit in die Irre, sondern verstoße auch gegen das deutsche Datenschutzrecht. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten nur rechtmäßig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG dieses – wie etwa in Fällen einer Bonitätsprüfung – ausdrücklich gestattet. Der Datenabgleich von Facebook ist nach Ansicht des Datenschutzbeauftragen nicht durch eine solche Einwilligung oder Rechtsgrundlage gedeckt. Das Verbot schütze nicht nur die 35 Mio. deutschen WhatsApp Nutzer, sondern auch die Millionen Personen, deren Kontaktdaten sich in den Adressbüchern von WhatsApp Nutzern befinden – ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese Daten hat Facebook nach eigenen Aussagen zwar noch nicht erhoben. Der Datenschutzbeauftrage sieht allerdings Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes durch Abgleich der Kontaktdaten noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen werde.

Facebook hat noch am selben Tag angekündigt, Widerspruch gegen die Anordnung einzulegen, gibt sich dabei allerdings kompromissbereit: Man wolle mit der Datenschutzbehörde zusammenarbeiten, um deren Fragen zu beantworten und alle Bedenken auszuräumen. Die Reaktion lässt erkennen, dass das eigentliche Risiko für Facebook wohl weniger die drohenden Bußgelder als ein Imageschaden sein dürfte. Sollten dem Netzwerk jetzt in großem Stil die Nutzer den Rücken kehren, droht das bislang einzig relevante Kapital des Unternehmens wegzubrechen: wir und unsere Daten.

Mit der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsmodellen – etwa durch den Roll-Out intelligenter Messsysteme – ist das Thema Datenschutz auch für die Energiewirtschaft unmittelbar relevant (wir berichteten und hier).

Ansprechpartner: Dr. Jan-Hendrik vom Wege/Alexander Bartsch

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...