Energieeffizienz – Herausforderung und Chance für Kommunen

(c) BBH
(c) BBH

Dass die Energiewende notwendig ist, bestreitet gesellschaftlich und politisch kaum mehr jemand. Nachdem in den letzten Jahren der Fokus der Energiewende insbesondere auf der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen lag, ist spätestens seit der Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) jedoch ein anderer Schwerpunkt in aller Munde: Energieeffizienz (wir berichteten).

Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund europäischer Vorgaben ehrgeizige Ziele formuliert. So soll der Primärenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent gesenkt werden.

Der öffentlichen Hand kommt bei der Umsetzung der Energiewende und insbesondere bei der Steigerung der Energieeffizienz eine tragende Rolle zu. Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) spricht insoweit in § 3 Abs. 3 sogar von einer „Vorbildfunktion“ und macht es zur Aufgabe der öffentlichen Hand und damit auch der Kommunen, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu ergreifen. Aber auch unabhängig davon lohnt es sich aus wirtschaftlichen Gründen, energieeffizient zu handeln, da viele Kommunen unter immer höheren Energiekosten leiden. Die Hauptursachen dafür sind einerseits, dass Strom, Gas oder Wärme teurer werden, sowie andererseits die Verwendung veralteter Technik. Diese verursacht nicht nur höhere Wartungskosten, sondern durch niedrige Energieeffizienz auch höhere Betriebskosten. Viele Kommunen haben hier bereits erste Maßnahmen ergriffen. Im Bereich der Straßenbeleuchtung können bei einer Kommune mit ca. 20.000 Einwohnern und Effizienzsteigerungen von ca. 20 Prozent etwa knapp 50.000 Euro/Jahr eingespart werden.

beispielhaft:
Strompreis = 25 ct/kWh
Stromverbrauch je Einwohner 49 kWh/a
(Quelle: Prognos AG – Projekt 66/09)

Einige Städte konnten diesen Wert sogar deutlich übertreffen. So konnte etwa die Stadt Heidelberg ihre Energiekosten für die Straßenbeleuchtung durch den Einsatz moderner LED-Technik in Kombination mit Bewegungsmeldern um 75 Prozent senken. Doch auch im Bereich des Gebäudebestands sind bei vielen Kommunen noch hohe Einsparpotentiale zu heben. Bei einem gewöhnlichen Verwaltungsgebäude aus dem Baujahr 1900 sind bei durchschnittlichen Effizienzsteigerungen von 15 Prozent Einsparungen von ca. 20.000 Euro/Jahr möglich (eigene Berechnungen auf Basis vielfach durchgeführter Energieaudits nach DIN 16247).

Auch Kommunen steht,  zum Beispiel in Gestalt der Kommunalrichtlinie, eine Vielzahl an Förderprogrammen zur Verfügung, um Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen. Allerdings hapert es bisher an der Umsetzung. Gerade kleinere Kommunen haben keine personellen und finanziellen Ressourcen, um auf sich gestellt Konzepte für Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln, insbesondere Einsparpotentiale zu identifizieren. Das notwendige Know-how müsste vielfach extern eingekauft werden, wofür Zeit und Mittel fehlen.

Um die Vorbereitung und den Wissenstransfer zu Energieeffizienzmaßnahmen zu stärken, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Förderprogramm für die Gründung kommunaler Energieeffizienz-Netzwerke ins Leben gerufen. Die ausgelobten Fördersummen sind beachtlich. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben im Rahmen des Netzwerks und pro Netzwerkteilnehmer bis zu 20.000 Euro im ersten und bis zu 10.000 Euro in den folgenden Jahren.

Netzwerke bieten viele Vorteile. So ermöglicht die Zusammenarbeit unter anderem die gemeinsame Identifizierung von Energieeffizienzpotentialen und einen regelmäßigen Austausch zu durchgeführten oder geplanten Projekten wie auch zu Förderprogrammen für Energieeffizienzmaßnahmen. Die Erfahrungen aus bisherigen Netzwerken, wie den Lernenden Energieeffizienz-Netzwerken (LEEN), zeigen, dass die teilnehmenden Unternehmen ihre Energieeffizienz jährlich um durchschnittlich 2,1 Prozent steigern konnten.

Ansprechpartner: Dr. Erik Ahnis/Marcel Malcher/Matthias Puffe

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier und hier.

Share
Weiterlesen

04 Mai

Das neue Herkunftsnachweisregister für Gas/Wasserstoff und Wärme/Kälte: Es wird konkret

Am 1.5.2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Der Bundestag hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 12.4.2024 zugestimmt. Gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten war, stehen damit die zentralen Rechtsgrundlagen für die neuen...

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...