Grundstückswert und Gebäudewert: Im Regelfall greift das Sachwertverfahren

Gebäude Grundstück
© BBH

Wer ein bebautes Grundstück kauft und die Kosten steuerlich geltend machen will, muss den Kaufpreis aufteilen: Ein Teil wird für den Grund und Boden bezahlt, ein Teil für das Gebäude. Der Boden wird nicht abgenutzt und somit auch nicht abgeschrieben. Daher können nur die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten in die Abschreibung eingehen. Die anteiligen Werte können nach der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt werden. Diese kennt drei Bewertungsverfahren: Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert.

Welche dieser Methoden zur Anwendung kommt, war kürzlich Gegenstand einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschl. v. 27.11.2017, Az. IX B 144/16). Das oberste deutsche Steuergericht favorisiert die Aufteilung nach dem Sachwertverfahren. Nur bei Grundstücken, die Gewerbe- und Wohnzwecken dienen, kann im Einzelfall ausnahmsweise auch das Ertragswertverfahren angewendet werden, wenn es die tatsächlichen Wertverhältnisse besser abbildet.

Übrigens: Ist der Kaufpreis bereits im Kaufvertrag aufgeteilt, muss das Finanzamt dies akzeptieren, wenn die Aufteilung grundsätzlich den realen Wertverhältnissen entspricht und wirtschaftlich haltbar erscheint. Dies hat der BFH 2015 festgestellt (BFH, Urt. v. 16.9.2015, Az. IX R 12/14).

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Wolfram von Blumenthal/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...