Auf der Zielgeraden: Das Benchmark-Update der Europäischen Union

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Bis zum Jahr 2050 will die Europäische Union klimaneutral werden. Die im europäischen Emissionshandel (EU-EHS) pflichtigen Sektoren leisten dazu schon jetzt einen wesentlichen Beitrag, denn auf sie entfällt ein großer Teil der Emissionsminderungen der letzten Jahre. Das anstehende Benchmark-Update wird noch einmal deutlich nachschärfen, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.

Weniger kostenlose Emissionsberechtigungen

Bereits in Art. 10a Abs. 2 UAbs. 3 EH-RL (Emissionshandelsrichtlinie – RL 2003/87/EG) hatte die EU geregelt, dass die Produkt-Emissionswerte (Benchmarks), die sich am Stand der treibhausgaseffizientesten Techniken orientieren, in der 4. Handelsperiode entsprechend der technischen Entwicklung weiter abgesenkt werden müssen. Durch die Benchmark-Absenkung reduziert sich die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen, weshalb mehr Emissionsberechtigungen am Markt zugekauft werden müssen. Dies wiederum soll einen Anreiz für den Einsatz von Techniken schaffen, die zu weniger Treibhausgasemissionen führen. Als Rahmen für die Kürzung schreibt die EH-RL einen Korridor von 0,2 bis 1,6 Prozent pro Jahr vor. Gerechnet wird ab 2008, dem Basisjahr für die Bestimmung der Benchmarks für die 3. Handelsperiode, bis zur Mitte jeweils der ersten und der zweiten Hälfte der 4. Handelsperiode. Für die erste Hälfte ergibt sich hieraus eine Absenkung der Benchmarks in einem Bereich zwischen 3 und 24 Prozent.

Wie jetzt bekannt wurde, hat die Kommission bei der überwiegenden Zahl der Benchmarks ein Minderungspotential am oberen Ende des vorgenannten Korridors festgestellt, nämlich bei 43 von 52 Produkten mit eigenem Benchmark. Grundlage hierfür waren die Daten, welche die Anlagenbetreiber mit ihren Anträgen auf Zuteilung kostenloser Zertifikate für die erste Hälfte der 4. Handelsperiode eingereicht hatten. Die meisten Branchen müssen also damit rechnen, dass ihre Zuteilung um die besagten 24 Prozent gekürzt wird – bei Fortschreibung dieser Werte mit dem gleichen Minderungspfad in der zweiten Hälfte der 4. Handelsperiode sogar um 32 Prozent.

 Zuteilungsbescheide im nächsten Jahr

Eine abschließende Entscheidung gibt es hierzu aber noch nicht. Bei der Kommission liegen derzeit noch die vorläufigen Zuteilungslisten, welche die Mitgliedstaaten ihr übermittelt haben. Anhand der gemeldeten Mengen und den von ihr ermittelten Benchmarks hat die Kommission dann zu berechnen, ob das  Zuteilungsbudget ausreicht, um die errechneten Zuteilungsansprüche zu bedienen. Andernfalls muss wieder der sog. sektorübergreifende Korrekturfaktor (Cross Sectoral Correction Factor – CSCF) zur Anwendung kommen (wir berichteten). Erst dann übermittelt die Kommission die endgültigen Zuteilungslisten an die Mitgliedstaaten, die auf dieser Basis die Zuteilungsbescheide erlassen. Hiermit wird nicht vor Anfang nächsten Jahres gerechnet. Es bleibt zu wünschen, dass die Kommission deutlich früher offen legt, wie sie zu den ermittelten Benchmark-Werten gekommen ist.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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