Biogas, LNG und CNG – ob gasförmig oder flüssig

(c) BBH
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Der Energiegroßhandel soll transparent und frei von Marktmanipulation sein – das sind die Ziele der REMIT (wir berichteten). Dafür werden den Marktteilnehmern mannigfaltige Meldepflichten bei Transaktionen mit Strom und Gas auferlegt. Auch Gas? Auch Gas. Wie so oft bei der Energiewende, die auch in der Gestalt einer Stromerzeugungswende entstand, steht zunächst Strom im Vordergrund, und das Gas kommt hintenan. Und zwar egal in welcher Form: nicht nur Erdgas ist betroffen, sondern potenziell auch Biogas, CNG (compressed natural gas) und LNG (liquid natural gas).

Entscheidend für die Meldepflichten nach REMIT ist, ob es technisch möglich ist, die Gas-Art in das Erdgasnetzwerk einzuspeisen und durch dieses Netz zu transportieren. Wird also eingespeist und transportiert, so wird es als Erdgas im REMIT-Sinne behandelt, das heißt Meldepflichten für Versorgungs- und Transportverträge.

Während Biogas nahezu ausschließlich über das Erdgasnetzwerk eingespeist und transportiert wird, gibt es bei CNG verschiedene Möglichkeiten: Als komprimierte Form des Erdgases wird CNG vor allem als Autogas genutzt. Es kann durch das Leitungsnetz transportiert werden; selten auch in Druckbehältern. Aber auch hier gilt wieder: Wird das Gasnetzwerk genutzt, sind Transportvertrag und Versorgungsvertrag meldepflichtig.

Meldepflichten außerhalb des Erdgasnetzwerks formuliert die REMIT-Durchführungsverordnung ausdrücklich für LNG, da das Gas in Flüssigform nicht durch herkömmliche Erdgaspipelines transportiert werden kann, es sich aber dennoch um perspektivisch wichtige Infrastruktur handelt.

Um im Thema zu bleiben: Ihr Gaskraftwerk produziert so wenig Strom, dass es nach Ihrer Bewertung für das Insiderregime der REMIT unwichtig ist? (Bitte fragen Sie uns nicht nach einem Grenzwert, den kann Ihnen auch die ACER nicht nennen!) Gut. Aber haben Sie auch daran gedacht, dass dieses Kraftwerk auf der Gasseite eine Verbrauchseinheit ist? Die EEX-Transparenzplattform hat zum Beispiel den Schwellenwert von 300 MW Verbrauch in den Raum gestellt als relevante Meldegröße. Das Thema sollte man also bei hohem Gasverbrauch (für Wärme- oder Dampferzeugung) im Auge behalten.

Nun auf in den REMIT-Schlussspurt: Ab dem 7.4.2016 ist das Meldewesen endgültig scharf geschaltet!

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

PS: Sie interessiert dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

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